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Lenk- und Ruhezeiten (1): Das sind die wichtigsten Regeln

Lkw-Lenkzeiten, Fahrtunterbrechung, Ruhezeiten – Die Sozialvorschriften im Straßengüterverkehr sind komplex. Was Lkw-Fahrer:innen, Unternehmer:innen und Disponent:innen beachten müssen.

Lenk- und Ruhezeiten von Lkw-Fahrer:innen

Die Sozialvorschriften, also die Lenk- und Ruhezeiten von Lkw-Fahrer:innen, regeln europaweit, wie lange ein:e Berufskraftfahrer:in ein Fahrzeug lenken darf und welche Fahrtunterbrechungen sowie Ruhezeiten eingehalten werden müssen. Diese Regeln gelten in Deutschland für den gewerblichen Güterkraftverkehr bereits für Kraftfahrzeuge über 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Als rechtliche Grundlage für die Lenk- und Ruhezeiten dienen die EU-Verordnung 561/2006 und das AETR-Abkommen. Mit dem im Juli 2020 verabschiedeten Mobilitätspaket I will das Europäische Parlament die Sozialvorschriften reformieren, um die Arbeitsbedingungen von Berufskraftfahrer:innen zu verbessern und für mehr Fairness auf der Straße zu sorgen. Wir geben einen Überblick über die aktuell geltenden Lenk- und Ruhezeiten in der EU – Teil 1.

Lkw-Fahrer mit Klemmbrett neben Lkw

Lenkzeit

Als Lenkzeit werden laut Bundesamt für Güterverkehr (BAG) jegliche Zeiten bezeichnet, die mit Fahrtätigkeit verbracht werden. Dazu gehören auch Stopps an Ampeln, Bahnschranken oder Staus. Dahingegen zählen Fahrpausen, auch unter 15 Minuten, in denen der oder die Fahrer:in den Platz am Lenkrad verlassen kann, nicht zur Lenkzeit. Bei Lkw-Lenkzeiten wird zwischen Tageslenkzeit und Wochenlenkzeit unterschieden.

Tägliche Lenkzeit

  • höchstens 9 Stunden
  • Erhöhung auf höchstens 10 Stunden 2x in der Woche möglich

Wöchentliche Lenkzeit

  • höchstens 56 Stunden
  • in zwei aufeinander folgenden Wochen: höchstens 90 Stunden

Fahrtunterbrechung 

Bei einer Fahrtunterbrechung, auch Lenkzeitunterbrechung genannt, darf der  oder die Lkw-Fahrer:in keine Fahrtätigkeit ausüben. Auch Be- und Entladetätigkeiten oder Wartungsarbeiten gehören ausdrücklich nicht dazu. Stattdessen soll dieser Zeitraum der Erholung dienen. So zählen auch Zeiten, die auf dem Beifahrersitz oder mit dem Lkw auf einer Fähre oder Eisenbahn verbracht werden, als Fahrtunterbrechung. Das gilt auch für Wartezeiten (zum Beispiel auf das Be- und Entladen), sofern die voraussichtliche Dauer im Voraus bekannt ist. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass Lenkzeitunterbrechungen keinesfalls zur täglichen Ruhezeit zählen.

Lenkzeitunterbrechung

  • nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit mindestens 45 Minuten Fahrtunterbrechung
  • aufgeteilt: mindestens 15 Minuten, gefolgt von einem Abschnitt mit mindestens 30 Minuten möglich

Ruhezeit 

Ruhezeit – In diesem Zeitraum „muss der Fahrer frei über seine Zeit verfügen können“, so das BAG in einem FAQ. Der Lkw darf in dieser Zeit nicht bewegt werden, auch eine Arbeitsbereitschaft ist ausgeschlossen. Laut Gesetz wird zwischen täglicher und wöchentlicher Ruhezeit unterschieden.

Tägliche Ruhezeit

  • mindestens 11 Stunden innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums
  • Varianten möglich
    • aufgeteilt: mindestens 3 Stunden, gefolgt von 9 Stunden. Dadurch verlängert sich die Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden
    • reduziert: Reduzierung auf mindestens 9 Stunden 3x zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten möglich (kein Ausgleich erforderlich)

Wöchentliche Ruhezeit

  • mindestens 45 Stunden
  • reduziert: verkürzte Wochenruhezeit von 24 Stunden möglich, wenn in der Vor- und Folgewoche mindestens eine Ruhezeit von 45 Stunden eingehalten wird (Ausgleich innerhalb von drei Wochen erforderlich)

Dabei darf die tägliche und reduzierte wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug verbracht werden – sofern es mit einer Schlafkabine ausgestattet ist und (im Mehrfahrerbetrieb) nicht fährt. Dies gilt jedoch keinesfalls für die reguläre Wochenruhezeit und jede wöchentliche Ruhezeit von mehr als 45 Stunden, die als Ausgleich für die vorherige reduzierte wöchentliche Ruhezeit eingelegt wird.

Reguläre Wochenruhezeit im Lkw europaweit verboten

Ist es in Deutschland bereits seit 2017 untersagt, die regelmäßige Wochenruhezeit im Lkw oder auf Parkflächen zu verbringen, gilt dieses Verbot nun auch seit August 2020 europaweit. Alle Kosten für die Unterbringung außerhalb des Fahrzeugs sind vom Arbeitgeber zu tragen. – Klingt kompliziert? Der Logistik-Kanal fasst in einem Youtube-Video die Lenk- und Ruhezeiten mit Rechenbeispielen noch einmal kompakt zusammen.

Mobilitätspaket I reformiert Lenk- und Ruhezeiten 

Eine weitere, europaweite Reform der Sozialvorschriften, die das Mobilitätspaket I mit sich bringt: Unternehmen des Straßenverkehrsgewerbes müssen ihren Fahrer:innen ermöglichen, dass sie innerhalb von vier Wochen mindestens einmal an ihren Wohnsitz oder Unternehmenssitz zurückkehren können, um dort eine Wochenruhezeit von mindestens 45 Stunden einzulegen.

Sonderregelungen: Erfahre in Teil 2 mehr darüber, wann es in Ausnahmefällen erlaubt ist, die Lenkzeit zu überschreiten oder die Wochenruhezeit zu verkürzen.

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