Richterhammer und Geldscheine

Lkw-Kartell-Klage: BGL verlängert Anmeldefrist

Wer seine Ansprüche gegen das Lkw-Kartell der führenden Lkw-Hersteller geltend machen will, kann sich jetzt noch bis Ende August einer Klage des BGL und weiterer Verbände anschließen.

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) aus Frankfurt am Main und seine Partnerverbände – der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) sowie der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) – verlängern die Frist für Unternehmen, sich der dritten Klage gegen das sogenannte Lkw-Kartell anzuschließen. Die Verbände kämpfen gemeinsam mit dem Rechtsdienstleister Financialright bereits für mehr als 7.000 Unternehmen aus der gesamten EU gegen das Kartell bestehend aus den führenden Lkw-Herstellern Europas.

In zwei Klagen aus 2017 und 2018 wird nach Angaben des BGL derzeit bereits ein Schaden in Milliardenhöhe für fast 150.000 Lkw eingeklagt. Die juristische Vertretung vor Gericht übernimmt in allen Fällen die auf Kartellschadensersatzverfahren spezialisierte Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP. Eine dritte Klage wird zurzeit vorbereitet. Aufgrund der großen Nachfrage war die Anmeldefrist für diese dritte Klage bereits im Frühjahr verlängert worden. Nun weiten die Verbände die Frist wegen der anhaltenden Nachfrage erneut über die Sommerpause hinaus bis Ende August aus.

Preisabsprachen zwischen Herstellern

Interessierte Unternehmen können sich nun noch bis zum 31.08.2019 auf der Online-Plattform www.truck-damages.com registrieren und somit ihre Schadensersatzansprüche ohne Kostenrisiko geltend machen. Für die dritte Klage sind nach Angaben des BGL schon jetzt mehr als 50.000 vom Kartell betroffene Lkw gemeldet.

Mitgliedsunternehmen des BGL profitieren von einer reduzierten Erfolgsprovision von 29 Prozent. Für Nicht-Verbandsmitglieder beträgt diese 33 Prozent. Zur Klage angemeldet und nachgemeldet werden können Lkw, die im Zeitraum vom 01.04.2004 bis 31.12.2016 gekauft, geleast oder im Wege des Mietkaufs erworben wurden.

In den Jahren 2016 und 2017 hatte die Europäische Kommission Rekordgeldbußen von über 3,8 Milliarden Euro gegen alle führenden Nutzfahrzeughersteller (MAN, Daimler Benz, Volvo/Renault, DAF, Iveco und Scania) wegen ihrer Beteiligung am sogenannten Lkw-Kartell verhängt. Das Kartell dauerte mindestens von Januar 1997 bis Januar 2011. In diesen 14 Jahren sollen die Hersteller Lkw-Preise sowie den Zeitpunkt der Einführung und die Weitergabe der Mehrkosten für die Einhaltung der Abgasnormen EURO III bis EURO VI untereinander abgesprochen haben.

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