Sicht aus Lkw-Fahrerkabine

Sonntagsfahrverbot: Diese Lkw dürfen trotzdem fahren

Von wann bis wann gilt es?

Auf dem gesamten Straßennetz gilt am Sonntag zwischen 0 und 22 Uhr ein Fahrverbot für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen. Bereits seit 1956 sind diese mit dem „Sonntagsfahrverbot“ von den deutschen Straßen verbannt worden. Einige Lkw dürfen aber trotzdem fahren. Welche das sind und wie es mit der Ausnahmegenehmigung von dem Sonntagsfahrverbot klappt, erklären wir jetzt.

Die Ausnahmen kurz erklärt

Bestimmte Kraftfahrzeuge sind von dem Fahrverbot an Sonntagen ausgenommen.

Fahren dürfen

  • reine Sattelzugmaschinen ohne Auflieger, aber auch
  • nicht entgeltliche oder gewerbliche Fahrten
  • und Zugmaschinen mit Hilfsladefläche und einer Nutzlast unter dem 0,4-Fachen der zulässigen Gesamtmasse.

Neben einigen Fahrzeugen dürfen auch bestimmte Güter sonntags transportiert werden. Das betrifft vor allem frische Ware, die leicht verderblich ist. Erlaubt ist daher die Beförderung von:

  • Milch und Milcherzeugnissen
  • Fleisch und Fleischerzeugnissen
  • Fisch und Fischerzeugnissen
  • verderbliches Obst und Gemüse (= alle Sorten)

Aber Achtung: Bei Obst und Gemüse ist das Sonntagsfahrverbot nur zwischen dem 01. Januar und 10. August aufgehoben, sofern die Waren direkt nach der Ernte verladen wird.

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Ausnahmeregelung kombinierter Verkehr

Auch kombinierter Verkehr fällt unter die Ausnahmeregelung. Kombiniert bedeutet dabei, dass nur ein Teil des Transportweges auf der Straße stattfindet. Die restliche Strecke wird über den Schiffs- oder Schienenverkehr zurückgelegt.

Kombinierter Verkehr ist grundsätzlich am Sonntag gestattet, sofern

  • die Strecke von dem oder der Absender:in bis zum nächsten Verladebahnhof nicht mehr als 200 Kilometer beträgt; genauso wie vom Entladebahnhof zum Empfänger
  • die Distanz zum nächsten Hafen max. 150 Kilometer beträgt.

Welche Bußgelder drohen beim Fahrverbot?

Wird das Sonntagsfahrverbot missachtet, droht den Fahrer:innen in Deutschland eine Strafe von 120 Euro. Wurde der Verstoß gegen das Fahrverbot sogar angeordnet, muss der oder die Auftraggeber:in satte 570 Euro zahlen. Einen Punkt in Flensburg gibt es aber nicht.

Ausnahmegenehmigung: Fix zur Behörde

Fällt das Nutzfahrzeug unter keine Ausnahmeregelung, besteht die Möglichkeit eine Sondergenehmigung zu erwerben. Diese wird allerdings restriktiv vergeben, sodass ein triftiger Grund für eine Genehmigung vorliegen muss.

Als triftig gilt beispielsweise die Beförderung

  • landwirtschaftlicher Erzeugnisse in deren Erntezeit, sofern sie nicht bereits erlaubt ist
  • von lebenden Tieren oder Pflanzen
  • von Zeitungen und Zeitschriften mit Erscheinungsdatum am Sonntag
  • die Versorgung von Märkten oder sonstigen Großveranstaltungen mit Getränken, Lebens- und Genussmitteln (z.B. Supermärkte für den Montag)

Liegt ein plausibler Grund vor, gilt es diesen in einem schriftlichen Antrag an die zuständige Straßenverkehrsbehörde zu formulieren. Dazu gibt es meist vorgefertigte Formulare auf der Webseite der Antragsstelle. Zuständig ist in der Regel die nächste Behörde vom Wohnsitz des Auftraggebers. Zudem sollte ein Dringlichkeitsbescheid gegen das Sonntagsfahrverbot beigelegt werden, in dem die Erforderlichkeit des Transportes erklärt wird.

Ist der Antrag erfolgreich eingegangen, dauert die Bearbeitung meist nicht länger als ein bis zwei Wochen. Je nach Umfang der erteilten Tansportgenehmigung fällt noch eine Gebühr an. Die Höhe variiert jedoch von Behörde zu Behörde und richtet sich nach der Dauer der Genehmigung und der Transportstrecke.

Ab dann gilt freie Fahrt – auch an einem Sonntag!

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