Lkw-Fahrer mit Mundschutz

Sonntagsfahrverbot für Lkw: Das sind die Corona-Ausnahmen

Das Fahrverbot für Lkw an Sonn- und Feiertagen wurde aufgrund der Corona-Krise befristet ausgesetzt. Wir erklären alles Wichtige zu Lkw-Fahrverboten, welche generellen Ausnahmen bestehen, und welche Corona-Ausnahmen gelten.

Corona-Ausnahmen bei den Lkw-Fahrverboten

So dynamisch wie die Entwicklungen in der COVID-19-Pandemie, sind auch die Regelungen in Bezug auf das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw: Im Frühjahr wurde es befristet aufgehoben, im Sommer wieder regulär eingeführt, und im November 2020 zum Teil erneut ausgesetzt.

Lkw-Fahrer mit Klemmbrett neben Lkw

Bundesweite Aussetzung der Fahrverbote im Frühjahr

Zu Beginn der Corona-Krise wurde das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW im März in allen 16 Bundesländern befristet aufgehoben. Das heißt, Lkw durften auch ohne reguläre Ausnahmegenehmigung an Sonn- und Feiertagen fahren, auf die Kontrollen zur Einhaltung des Sonntagsfahrverbotes wurde deutschlandweit verzichtet. Im Sommer hat es außerdem zum Teil durch Corona bedingte Ausnahmen bei dem Ferienreisefahrverbot für Lkwgegeben.

Mit der befristeten Aussetzung der Lkw-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen wurde das Ziel verfolgt, Liefer- und Versorgungsengpässe in der Corona-Krise zu verhindern und die Belieferung von Supermärkten sowie Drogeriemärkten zu gewährleisten.

In manchen Bundesländern wurden die Sonn- und Feiertagsfahrverbote für Lkw wegen der stabilen Versorgungslage bereits im Juni wieder eingeführt; in allen anderen Bundesländern gelten sie seit dem 1. September 2020 wieder regulär.

Corona-Ausnahmen beim Sonntagsfahrverbot im Winter 2020/2021

Aufgrund der erneut verschärften Corona-Regeln ist in zwei Bundesländern – Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern – das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw im Winter erneut aufgehoben.

Seit November 2020 und befristet bis zum 18. Januar 2021 haben Lkw-Fahrer:innen in NRW und Mecklenburg-Vorpommern auch an Sonn- und Feiertagen wieder freie Fahrt. Die Ausnahmeregelung gilt ausdrücklich auch für mit dem Transport von Gütern verbundene Leerfahrten, allerdings vorerst nicht für Großraum- und Schwertransporte.

Ob weitere Bundesländer mit den Corona-Ausnahmen für Lkw nachziehen, bleibt abzuwarten – bisher gilt in allen übrigen Bundesländern noch das reguläre Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Eine regelmäßig aktualisierte Liste zu den Ausnahmeregelungen für Lkw aufgrund von COVID-19 finden Lkw-Fahrer:innen und Fuhrunternehmer:innen auf der Webseite des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG).

Rechtslage beim Sonntags- und Feiertagsfahrverbot für Lkw

Gemäß § 30 Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt an Sonntagen und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr auf dem gesamten deutschen Straßennetz ein Fahrverbot für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie für Fahrten mit Anhänger. Das Fahrverbot bezieht sich auf geschäftliche und entgeltliche Transporte sowie damit verbundene Leerfahrten.

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) stellt online eine Liste mit den Feiertagen zur Verfügung, an denen das Feiertagsfahrverbot für Lkw in Deutschland gilt. An nicht bundeseinheitlichen Feiertagen, gilt es nur in den Bundesländern, in denen der Tag ein Feiertag ist. An den drei regionalen Feiertagen Heilige Drei Könige und Mariä Himmelfahrt sowie Buß- und Bettag gilt in Deutschland kein Feiertagsfahrverbot für Lkw.

Reguläre Ausnahmen beim Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Abgesehen von den aktuellen Corona-Ausnahmen, sind auch regulär einige LKW von dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausgenommen. Freie Fahrt haben LKW, die frische und leicht verderbliche Lebensmittel transportieren wie

  • Milch und Milcherzeugnisse
  • Fleisch und Fisch sowie Fleisch- und Fischerzeugnisse
  • leicht verderbliches Obst und Gemüse – hier gilt die Ausnahmeregelung zwischen dem 1. Januar und 10. August, wenn die Ware direkt nach der Ernte verladen wird.

Eine weitere Ausnahmeregelung besteht für den kombinierten Güterverkehr, bei dem nur ein Teil des Transportes mit dem LKW auf der Straße stattfindet, während der restliche Transport über den Schiffs- oder Schienenverkehr erfolgt. Kombinierter Verkehr ist sonn- und feiertags erlaubt, wenn

  • die Distanz von dem oder der Absender:in bis zum Verladebahnhof bzw. vom Entladebahnhof bis zu dem oder der Empfänger:in maximal 200 Kilometer beträgt;
  • oder die Distanz zum Hafen maximal 150 Kilometer beträgt.

Auch reine Sattelzugmaschinen ohne Auflieger sowie Zugmaschinen mit Hilfsladefläche und einer Nutzlast, die geringer als das 0,4-fache der zulässigen Gesamtmasse ist, dürfen sonn- und feiertags auf deutschen Straßen unterwegs sein.

Bußgelder bei Missachtung des Sonntagsfahrverbots

Die Missachtung des Sonntags- und Feiertagsfahrverbots wird bei dem oder der Lkw-Fahrer:in gemäß dem Lkw-Bußgeldkatalog mit einer Strafe in Höhe von 120 Euro sanktioniert. Dem oder der Fahrzeughalter:in droht ein deutlich höheres Bußgeld von 570 Euro, wenn er den Verstoß zulässt oder sogar anordnet.

Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen

Lkw, die nicht unter die allgemeinen Ausnahmeregelungen fallen, können unter Angabe eines triftigen Grundes bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einen schriftlichen Antrag auf eine Sondergenehmigung stellen. Für wen diese Möglichkeit infrage kommt, erklären wir in unserem Beitrag “Sonntagsfahrverbot: Diese Lkw dürfen trotzdem fahren”.

Ferienreisefahrverbot für Lkw in Deutschland

In der Hauptreisezeit im Sommer besteht nach der Ferienreiseverordnung ein weiteres Fahrverbot für Lkw. Zur Entlastung des Reiseverkehrs gilt vom 1. Juli bis 31. August auch an Samstagen von 7 bis 20 Uhr auf einigen Autobahnen und Bundesstraßen ein Fahrverbot für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhänger. Das Fahrverbot bezieht sich auf gewerbliche Transporte sowie damit verbundene Leerfahrten.

Auch beim Ferienreisefahrverbot für Lkw gibt es Ausnahmen für den Transport von leicht verderblichen Gütern sowie den kombinierten Verkehr. Bei zwingend notwendigen Transporten, die nicht unter die allgemeinen Ausnahmeregelungen fallen, kann bei der Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Die Streckenabschnitte auf Autobahnen und Bundesstraßen, auf denen das Ferienreisefahrverbot für Lkw gilt, sind in der Ferienreiseverordnung festgelegt.

Bußgelder bei Verstößen gegen das Ferienreisefahrverbot

Ein Verstoß gegen das Ferienreisefahrverbot für Lkw wird mit einem Bußgeld von mindestens 25 Euro für den oder die Fahrer:in geahndet. Der beziehungsweise die Fahrzeughalter:inn muss dagegen ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro zahlen.

Nachtfahrverbot: Wann und wo gilt es in Deutschland?

Die StVO schreibt in Deutschland kein generelles Nachtfahrverbot für Lkw vor. Häufig brauchen Lkw-Fahrer:innen die Nachtstunden, um den starken Verkehr am Tag zu umgehen. In Zeiten der Lkw-Maut auf deutschen Autobahnen weichen jedoch viele Lkw-Fahrer:innen auf Bundesstraßen aus. Um nachts den Lärm in Wohngebieten zu reduzieren, sind nächtliche Fahrten mit dem Lkw deshalb auf einigen Straßen untersagt.

Die Gesetze und Vorschriften zu den Nachtfahrverboten für Lkw auf einzelnen Straßen und Streckenabschnitten sind nicht deutschlandweit einheitlich, sondern werden von den Bundesländern festgelegt. Häufig gelten die Nachtfahrverbote für Lkw von 22 bis 6 Uhr. Welche Lkw von den nächtlichen Fahrverboten betroffen sind, ist ebenfalls unterschiedlich: Auf manchen Straßen dürfen bereits Lkw ab 3,5 Tonnen nicht fahren, während auf anderen erst solche mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 oder 12 Tonnen verboten sind.

Wenn auf einer Straße ein Nachtfahrverbot gilt, wird das durch entsprechende Verkehrsschilder angegeben. An diesen Straßen sind unter dem Verkehrszeichen für das Lkw-Durchfahrtsverbot Zusatzschilder angebracht, die sowohl den Zeitraum, als auch die zulässige Gesamtmasse angeben, auf die sich das Verbot bezieht.

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Ausnahmen beim Nachtfahrverbot für Lkw

In einigen Fällen sind Lkw vom Nachtfahrverbot ausgenommen. In der Regel sind das die Lkw, für die auch das Sonn- und Feiertagsfahrverbot nicht gilt. Dazu zählen etwa der Transport von leicht verderblichen Gütern oder der kombinierte Verkehr.

Zusätzlich bestehen in den Landesgesetzen häufig Ausnahmeregelungen für Lkw, die regionale Betriebe beliefern, das Fahrverbot gilt dann nur für den Transitverkehr.

Bußgeld bei Missachtung des Nachtfahrverbots

Vor einer Nachtfahrt sollten Lkw-Fahrer:innen sich unbedingt über die lokal geltenden Vorschriften und eventuelle Nachtfahrverbote informieren. Die Missachtung des Nachtfahrverbots wird nach dem Lkw-Bußgeldkatalog mit einer Strafe in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg sanktioniert.

Fazit zu den Lkw-Fahrverboten

Auf deutschen Straßen gilt für Lkw ein Sonntags- und Feiertagsfahrverbot, jeweils von 0 bis 22 Uhr. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen befristet aufgehoben.

Ausnahmeregelungen von den Sonn- und Feiertagsverboten bestehen regulär unter anderem für den Transport von leicht verderblichen Waren sowie für den kombinierten Verkehr auf Straße und Schiene oder Wasser. Wenn ein triftiger Grund vorliegt, kann auch in anderen Fällen eine Sondergenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Innerhalb der Hauptferienzeit besteht für Lkw ein Ferienreisefahrverbot an Samstagen. Außerdem gilt auf einzelnen Straßen und Streckenabschnitten ein Nachtfahrverbot für Lkw. Verstöße gegen die Lkw-Fahrverbote werden mit hohen Bußgeldern geahndet.

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