Fahrradfahrer auf Radfahrstreifen

Wie Abbiegeassistenten Leben retten können

Ab Juli 2020 sind Abbiegeassistenzsysteme für alle neu zugelassenen Lang-Lkw Pflicht. Bestandsfahrzeuge müssen bis 2022 nachgerüstet werden. Bereits heute können intelligente Kameras & Co. für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen.

Studie: Abbiegeassistenten könnten Anzahl der Lkw-Unfälle halbieren

Im toten Winkel. Immer wieder kommt es zu tragischen Unfällen durch rechtsabbiegende Lastkraftwagen. Laut Unfallforschung der Versicherer (UDV) könnte ein elektronischer Lkw-Abbiegeassistent, der die Fahrer:innen bei Anwesenheit von Radfahrer:innen oder Fußgänger:innen warnt, mehr als 60 Prozent aller Unfälle verhindern – oder zumindest abschwächen.

Lang-Lkw – Abbiegeassistenzsystem ab 2020 verpflichtend

In Deutschland müssen ab dem 1. Juli 2020 alle neu zugelassenen Lang-Lkw mit einem Abbiegeassistenten zur Überwachung des toten Winkels und mit blinkenden Seitenspiegeln ausgestattet sein. Für Bestandsfahrzeuge – mit einer Gesamtlänge von 18,75 bis 25,25 Metern – gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2022.

Dabei handelt es sich um eine nationale Sonderregelung. Sonst gilt jedoch: Fahrzeugzulassungsrecht ist Europarecht. Deshalb können Abbiegeassistenten normalerweise nur auf EU-Ebene gesetzlich vorgeschrieben werden. Dementsprechende Systeme sind europaweit ab 2022 für neue Lkw-Typen verpflichtend und ab 2024 für alle Neufahrzeuge.

Aktion Abbiegeassistent mit zweiter Förderrunde

Doch bereits heute ist es möglich, Bestandsfahrzeuge nachzurüsten, um die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern zu verbessern, aber auch zum Schutz der eigenen Fahrer:innen. Denn: Nach Angaben der Berufsgenossenschaft führen rund 80 Prozent der tödlichen Abbiegeunfälle dazu, dass betroffene Lkw-Fahrer:innen nie wieder ihrem Beruf nachgehen können.

Um den Einbau von Abbiegeassistenten in Deutschland zu beschleunigen, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) 2018 die Aktion Abbiegeassistent ins Leben gerufen. Verkehrsminister Andreas Scheuer zieht eine positive Zwischenbilanz für die freiwillige Aus- und Nachrüstung von Nutzfahrzeugen ab 3,5 Tonnen: Bereits vier Tage nach dem Start des Förderprogramms in 2019 war der Fördertopf ausgeschöpft. Für 2020 wurden erneut rund 10 Millionen Euro für die Umsetzung des Förderprogramms zu Verfügung gestellt.

Abbiegeassistent LkwAbbiegeassistenten können die Gefahr des toten Winkels von Lkw deutlich reduzieren.

Ultraschall, Radar oder Kameras

Aktuell (Stand März 2020) sind neun Abbiegeassistenzsysteme auf deutschen Straßen erlaubt. Das heißt, sie verfügen über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) nach § 22 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) des Kraftfahrt-Bundesamts. Dabei nutzen die Assistenten unterschiedliche Technologien, um einen Abbiegeunfall zu vermeiden:

  • Ultraschall – mit oder ohne Kamera
  • Radar – mit oder ohne Kamera
  • Kamera-Software-System

Und so funktioniert‘s: Ultraschall-Abbiegeassistenten (u. a. Edeka/Wüllhorst Fahrzeugbau) verfügen über mehrere Abstandssensoren und berechnen die Distanz zum Hindernis – über die sogenannte Schallsignallaufzeit. Eine Unterscheidung zwischen statistischen und dynamischen Objekten ist nicht möglich.

Dahingegen können radarbasierte Abbiegeassistenten (z. B. Mekra Lang) die Distanz und Geschwindigkeit des Hindernisses berechnen und so zwischen bewegten und statischen Objekten differenzieren.

Anbieter von Kamera-Software-Systemen (Luis Technology u. a.) gehen einen Schritt weiter: Sie versprechen, dass ihre „intelligente“ Kamera sogar statische Objekte, wie parkende Autos oder Ampelmasten, herausfiltern kann. Dies soll die Fahrer:innen vor Abstumpfung bei zu häufigen Fehlalarmen schützen.

Unabhängig von der Technologie erfolgt die Warnung vor Personen im toten Winkel mit optischen und/oder akustischen Signalen.

Abbiegeassistenten mit Notbremsfunktion gefordert

Um möglichst viele Leben zu retten, sollten Hersteller „schnellstmöglich Abbiegeassistenten mit Notbremsfunktion marktreif entwickeln“, fordern der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) e. V. und der Fahrradclub ADFC in einem gemeinsamen Positionspapier vom 11. Februar 2020.

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