M+S Winterreifen

Winterreifenpflicht: Diese Regeln gelten für Lkw

Wenn es draußen kälter wird, ist der Wechsel auf Winterbereifung Pflicht. Ab 2020 gilt die Winterreifenpflicht auch für die vorderen Lenkachsen – Fahrzeughalter sollten schon jetzt umrüsten.

Wann muss man mit Winterreifen fahren?

In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht. Diese ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt und bedeutet, dass Fahrzeuge – also sowohl PKW als auch Lkw –  bei winterlichen Straßenverhältnissen nur am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, wenn sie mit Winterreifen ausgestattet sind In der StVO sind winterliche Straßenverhältnisse beschrieben als „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte“. Also immer dann, wenn Rutsch- und damit Unfallgefahr besteht, müssen Winterreifen montiert sein.

Dies gilt ungeachtet des Zulassungslandes für alle Fahrzeuge, die im deutschen Straßenverkehrsraum unterwegs sind. Für die ordnungsgemäße Bereifung der Fahrzeuge sind sowohl der oder die Fahrzeugführer:in als auch Fahrzeughalter:in verantwortlich. Verstöße werden mit Bußgeldern und einem Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg geahndet.

Lachender Lkw-Fahrer

Auf welchen Achsen des Lkw müssen Winterreifen montiert sein?

Um der in Deutschland geltenden situativen Winterreifenpflicht zu genügen, müssen Nutzfahrzeuge im Güterverkehr künftig mindestens außer an den permanent angetriebenen Achsen auch an den vorderen Lenkachsen mit Winterreifen ausgerüstet sein. Diese Winterreifenpflicht für Lenkachsen gilt ab dem 01.07.2020. Das wurde mit der bereits zum 01.06.2017 per Verordnung in Kraft getretenen Änderung von Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung (StVO/StVZO) zur verkehrsrechtlichen Vorschrift.

„Eine Übergangsfrist ist nicht mehr vorgesehen, das heißt: Der 1. Juli kommenden Jahres ist verbindlicher Stichtag!“, betont Michael Schwämmlein, technischer Geschäftsführer des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV).

BRV_Techn_GF_M_Schwaemmlein_190626_HiRes_1900-1Michael Schwämmlein, technischer Geschäftsführer des BRV, rät, rechtzeitig auf Winterreifen umzurüsten

Im Güterkraftverkehr ist die Neuregelung zur Lenkachsbereifung für Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 relevant, also für alle Fahrzeuge zur Güterbeförderung zwischen 5 und 12 Tonnen sowie über 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Darüber hinaus gilt sie auch für andere Fahrzeugklassen wie etwa Wohnmobile und Busse.

Woran erkennt man einen Winterreifen?

Um rechtzeitig für die Wintersaison 2020/2021 gerüstet zu sein, sollten Flottenverantwortliche ihre Fahrzeuge bei notwendigem Ersatz der Lenkachsenbereifung ab jetzt schon sukzessive mit Winterreifen bestücken, empfiehlt der BRV.

Reifen mit einem Produktionsdatum ab dem 01.01.2018 und danach gelten übrigens nur noch als Winterreifen, wenn sie nicht nur die herkömmliche M&S-Kennung aufweisen, sondern zusätzlich mit dem Schneeflockensymbol (siehe Titelbild) gekennzeichnet sind.

Diese Reifen erkennt man laut BRV an der DOT-Nummer auf der Reifenflanke, die unter anderem das Herstellungsdatum verrät. Die Zahlenfolge 0118 etwa steht für das Produktionsdatum 01.01.2018. Die Regelung zur Schneeflocken-Kennzeichnung gilt sowohl für neue und runderneuerte als auch für gebrauchte Reifen.

Für Reifen, die vor diesem Stichtag hergestellt wurden (DOT 5217 und früher), gilt laut BRV eine Übergangsfrist: Sie sind noch bis 30.09.2024 an Kraftfahrzeugen als Winterreifen zulässig, auch wenn sie nur mit M.S., M+S oder M&S gekennzeichnet sind.

Weitere Informationen zur Winterreifenpflicht in Deutschland gibt es auf der Website des BRV.

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) ist der bundesweit tätige Fachverband des deutschen Reifengewerbes. Mit seinen 2.010 Mitgliedern und ihren insgesamt rund 3.500 Outlets vertritt er rund vier Fünftel des spezialisierten Reifenhandels und -handwerks in Deutschland. Auch 175 Fördermitglieder gehören dem BRV an.
www.bundesverband-reifenhandel.de

Kommentar verfassen