Lkw mit Geldscheinen im Vordergrund

Gefährdung: Rücksichtsloses Handeln im Straßenverkehr

Bei manchen Vergehen im Straßenverkehr wird dem oder der Fahrer:in nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern auch eine Gefährdung vorgeworfen. Diese ist immer ernst zu nehmen, da es sich hierbei um eine Straftat handelt, die nicht nur zu einer Geldstrafe oder zu Punkten in Flensburg führt: Im schlimmsten Falle droht eine Freiheitsstrafe, die bis zu fünf Jahren ausgesprochen werden darf. Um das zu verhindern, sollte sich jede:r Berufskraftfahrer:in näher mit diesem Thema auseinandersetzen.

Wann liegt eine Gefährdung vor?

In Deutschland wird von einer Gefährdung im Straßenverkehr gesprochen, wenn entweder ein Sachwert von über 1.300 Euro beschädigt wird oder wenn die körperliche Unversehrtheit von Menschen gefährdet ist. Wann eine Gefährdung im Straßenverkehr vorliegt, definieren nicht nur die aktuellen Vorschriften der StVO. Der Paragraf 315c des Strafgesetzbuches erläutert ebenfalls, wann eine Gefährdung vorliegt.

Welches Vergehen versteht die deutsche Rechtsprechung darunter? Häufig werden die wichtigsten Gefährdungssituationen als Todsünden im Straßenverkehr bezeichnet. Zu diesen zählen zum Beispiel:

  • Fahren unter Alkoholeinfluss – ab 1,3 Promille wird von Gefährdung gesprochen
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Falsches Überholen
  • Falsches Vorgehen beim Zebrastreifen – zum Beispiel zu schnelles Heranfahren oder nicht anhalten
  • Missachtung von Vorfahrtsregeln
  • Fehlendes Abbremsen bei uneinsehbaren Stellen – zu diesen zählen Einmündungen, Bahnübergänge sowie rechts vor links
  • Nichtbenutzen der rechten Fahrbahnseite
  • Wenden auf der Autobahn oder gar entgegen der Fahrtrichtung fahren
  • Fehlendes Sichern eines Unfallautos

Die gute Nachricht: Nicht jeder Verstoß in diesen Bereichen wird sofort als Gefährdung bezeichnet. Der beziehungsweise die Lkw-Fahrer:in muss stets die Anforderungen an rücksichtsloses oder gar grob fahrlässiges Handeln erfüllen.

Im Übrigen wird nur von einer Behinderung gesprochen, wenn lediglich die Fortbewegungsmöglichkeit eines Verkehrsteilnehmers eingeschränkt wird. Hierbei darf weder das Eigentum noch die Gesundheit eines Verkehrsteilnehmers in Gefahr sein. Beispiele sind das Parken auf dem Gehweg oder zu langsames Fahren.

Was bedeutet falsches Überholen?

Jede:r Fahrzeugführer:in weiß, dass in der Regel nur links überholt werden darf. Lediglich bei ein paar Ausnahmen darf auch rechts überholt werden. Definitiv nicht erlaubt ist auf der Autobahn das Überholen auf der rechten Fahrbahnseite.

Die Frage lautet jedoch: Handelt es sich bei den als liebevoll bezeichneten Elefantenrennen ebenfalls um eine Gefährdung im Straßenverkehr? Leider kann ein Überholen eines anderen Lkw als Gefährdung angesehen werden. Das passiert, wenn der nachfolgende Verkehr gefährdet wird. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn trotz herannahender Autos ein anderer Lkw zu langsam überholt wird.

Gefährdung aufgrund falscher Ladungssicherung

Jede:r Lkw-Fahrer:in weiß, dass er oder sie auch für die Sicherung der Ladung verantwortlich ist. Wird die Ladung nicht ausreichend gesichert, kann ein Bußgeld ausgesprochen wird. Kommt eine Gefährdung hinzu, drohen meist Punkte.

Achtung: Bei einer falschen Ladung wird nicht nur der oder die Fahrer:in, sondern auch das Unternehmen und eventuell sogar der beziehungsweise die Verlader:in zur Verantwortung gezogen. Dem oder der Spediteur:in können ebenfalls eine Geldstrafe und Punkte in Flensburg drohen.

Welche Strafe droht bei rücksichtslosem Verhalten?

Die Strafe bei Gefährdung im Straßenverkehr setzt sich aus mehreren Teilen zusammen:

  • Reguläres Bußgeld für den begangenen Verstoß
    Zusätzliche Geldstrafe oder Punkte aufgrund der Gefährdung
  • Führerscheinentzug
  • Freiheitsstrafe

Eine Freiheitsstrafe kommt nur in Betracht, wenn weitere Voraussetzungen vorliegen:

  • Bereits vorhandene Vergehen ähnlicher Art (Wiederholungstäter)
    Vorstrafen
  • Verletzung oder gar Tod von Personen

Obwohl in den meisten Fällen keine Freiheitsstrafe angesetzt wird, sollte das Thema Gefährdung im Straßenverkehr sehr ernst genommen werden. Bei Führerscheinentzug drohen Verdienstausfälle oder sogar eine Kündigung.

Verjährt eine festgestellte Gefährdung?

Ein rücksichtsloses Verhalten, das den Tatbestand der Gefährdung erfüllt, verjährt nach fünf Jahren. Diese Verjährung kommt neuen Verstößen zugute, sodass die Voraussetzung der Wiederholung wegfällt. Aber: Auch eine einmalige Gefährdung aufgrund rücksichtslosen Verhaltens kann zur Höchststrafe führen.

Fazit

Sowohl Pkw-Fahrer:innen als auch Lkw-Fahrer können eine Gefährdung im Straßenverkehr begehen. Dieser Vorwurf wird im Strafgesetzbuch und in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Abgesehen davon, dass bei einer Gefährdung teilweise auch Menschen verletzt oder getötet werden können, folgt immer eine hohe Strafe. Deshalb sollten sich Berufskraftfahrer immer über die neusten Vorschriften informieren und diese auch beachten. Im schlimmsten Fall kann eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden.

Weitere Informationen finden Sie online im Bußgeldkatalog.

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