2020 stehen einige wichtige Änderungen im Verkehrsrecht an, darunter auch neue Vorschriften für Lkw. Wir geben einen Überblick über alles Wichtige, das Lkw-Fahrer:innen zu den neuen Verkehrsregeln 2020 wissen müssen.
Lkw-Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Auf deutschen Straßen gelten für Lkw und Nutzfahrzeuge andere Vorschriften, als für Pkw. Entsprechend werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) – wie Abstandsvergehen oder Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit – im Lkw-Bußgeldkatalog gesondert geahndet.
Der aktuelle Lkw-Bußgeldkatalog 2020 kann online eingesehen werden. In unseren Beiträgen “Bußgeldkatalog (1)” und “Bußgeldkatalog (2)” haben wir die wichtigsten Vorschriften übersichtlich für euch zusammengefasst. In diesem Beitrag gehen wir auf die aktuellen Neuerungen bei den Verkehrsregeln 2020 ein, die Lkw-Fahrer:innen kennen müssen.
StVO-Novelle: Das ändert sich 2020 mit der Erneuerung der Straßenverkehrsordnung
Die geplante StVO-Novelle wird im Verkehrsrecht 2020 eine zentrale Rolle spielen. Im November 2019 hat die Bundesregierung umfangreiche Änderungen der Straßenverkehrsordnung beschlossen. Am 14. Februar 2020 hat sich nun der Bundesrat mit dem Thema befasst. Eigentlich sollte die StVO-Novelle bereits 2019 verabschiedet werden, aufgrund von Änderungsanträgen hat sich der Prozess jedoch verzögert.
Die Erneuerung der StVO soll eine sichere, klimafreundliche und moderne Mobilität fördern. Sie sieht unter anderem folgende Änderungen vor, die für Lkw-Fahrer:innen relevant sind:
Härtere Strafen bei Nichtbilden oder Durchfahren einer Rettungsgasse
Mit den neuen Verkehrsregeln werden die Vorschriften für Rettungsgassen verschärft. Aktuell wird das Nichtbilden einer Rettungsgasse mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro und zwei Punkten in Flensburg geahndet. Zukünftig droht für diese Verkehrssünde zusätzlich ein Monat Fahrverbot.
Außerdem wird neben dem Nichtbilden einer Rettungsgasse zukünftig auch das Durchfahren einer Rettungsgasse verfolgt. Dafür drohen ein Bußgeld in Höhe von mindestens 240 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
Abbiegen bei Fahrzeugen über 3,5 t nur noch in Schrittgeschwindigkeit
Lkw über 3,5 Tonnen dürfen nach der Erweiterung der StVO beim Rechtsabbiegen innerorts nur noch Schrittgeschwindigkeit, das heißt 7 bis 11 km/h, fahren. Dadurch sollen schwere Unfälle beim Abbiegen vermieden und die Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen erhöht werden. Bei Verstößen wird ein Bußgeld von 70 Euro veranschlagt und der beziehungsweise die Fahrer:in erhält einen Punkt in Flensburg.
Verbot von Blitzer-Apps
Sich während der Fahrt die festen und mobilen Blitzer auf der eigenen Route mit Hilfe einer Blitzer-App ansagen zu lassen, ist auch für Lkw-Fahrer:innen verlockend – vor allem, wenn sich auf der Strecke zahlreiche Baustellen mit begrenztem Tempolimit befinden. Bisher war die Verwendung solcher Apps eine juristische Grauzone.
Mit Umsetzung der neuen StVO ist die Verwendung von Blitzer-Apps und Radarwarnern auf Smartphones oder Navigationsgeräten zukünftig offiziell verboten. Ein Verstoß gegen das Verbot wird mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
Höhere Bußgelder für ordnungswidriges Halten und Parken
Falschparken mit dem Lkw mag zwar zunächst etwas komisch klingen – kommt aber in Zeiten des Parkplatzmangels gar nicht so selten vor. Auf der Suche nach einem Parkplatz hilft die App KRAVAG TRUCK PARKING, die bald auch über die Logistikplattform Wedolo verfügbar sein wird. Neben dem Parken führt jedoch häufig auch das Halten zum Be- und Entladen eines Lkw – etwa bei einer Anlieferung in einem Wohngebiet – zu Problemen.
Für das Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen sowie für das Parken auf Geh- und Radwegen werden nach der neuen StVO deutlich höhere Bußgelder von bis zu 100 Euro fällig.
Aktuell wird für das Halten in zweiter Reihe ein Bußgeld von 15 Euro berechnet, beim Parken sind es 20 Euro. Nach den neuen Verkehrsregeln wird das Halten in zweiter Reihe dagegen künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro, bei Behinderung sogar 70 Euro geahndet. Bei Verstößen mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung wird dem oder der Fahrer:in zusätzlich ein Punkt in das Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.
Die gleichen Bußgelder werden künftig auch für das ordnungswidrige Parken auf Geh- und Radwegen fällig (55 Euro bzw. 70 Euro und ein Punkt bei Behinderung). Außerdem wird mit der neuen StVO zum Schutz von Radfahrer:innen ein generelles Halteverbot auf Schutzstreifen eingeführt, die Rad- und Autoverkehr trennen.
Auch das Parkverbot vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen wird ausgeweitet. Wenn ein Radweg entlang der Straße verläuft, der durch ein Verkehrszeichen gekennzeichnet ist, darf in einem Abstand von bis zu 8 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten oder bis zu 5 Meter von der Eckausrundung nicht geparkt werden.
Größerer Seitenabstand beim Überholen
Bisher schreibt die Straßenverkehrsordnung zum Überholen von Radfahrer:innen, Fußgänger:innen und Elektrokleinstfahrzeugen lediglich einen “ausreichenden Abstand” vor. Diese schwammige Formulierung wird mit der neuen StVO nun klar geregelt: Künftig muss außerorts beim Überholen ein Seitenabstand von mindestens 2 Metern eingehalten werden und innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern.
Neue Verkehrsschilder
Die neue StVO bringt auch einige neue Verkehrsschilder mit sich. So wird beispielsweise ein neues Verkehrssymbol für bevorrechtigtes Parken von Carsharing-Fahrzeugen eingeführt.
Kommunen können in Zukunft außerdem Fahrradzonen einrichten. Dort sind dann – sofern nicht durch ein Zusatzschild auch für andere Verkehrsteilnehmer freigegeben – nur Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge erlaubt, die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.
Zudem werden mit der neuen StVO die Verkehrszeichen “Radschnellweg” und “Überholverbot von Zweirädern” eingeführt. An Ampeln ist ein Grünpfeil allein für Radfahrer vorgesehen und mit dem neuen Verkehrszeichen “Lastenfahrrad” werden bald eigene Park- und Ladeflächen für Lastenräder ausgewiesen.
Vorerst kein generelles Tempolimit
Ein generelles Tempolimit wird es auf deutschen Autobahnen zumindest vorerst nicht geben. Der Vorschlag des Umweltausschusses, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h einzuführen, fand am 14. Februar 2020 keine Mehrheit im Bundesrat.
Abbiegeassistenten werden 2020 zur Pflicht bei Lang-Lkw
Nach einer Vielzahl von – zum Teil tödlichen – Unfällen beim Abbiegen, soll eine Pflicht für Abbiegeassistenten bei Lkw in Zukunft zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr beitragen.
Ab 1. Juli 2020 gilt die Vorschrift auf deutschen Straßen zunächst für Lang-Lkw: Ab diesem Zeitpunkt zählen ein Abbiegeassistent zur Überwachung des toten Winkels sowie blinkende Seitenspiegel zur Pflichtausstattung aller neu zugelassenen Lang-Lkw – also bei Lkw-Zügen mit einer Gesamtlänge von 18,75 bis 25,25 Meter.
Bei Bestandsfahrzeugen haben Speditionen noch bis zum 1. Juli 2022 Zeit, die Lang-Lkw nachzurüsten – nach Ablauf dieser Frist ist ein Abbiegeassistent in jedem Lang-Lkw verpflichtend.
Neue Verkehrsregeln 2020 im Ausland
Auch im europäischen Ausland gibt es 2020 neue Verkehrsregeln, die Lkw-Fahrer:innen kennen sollten, wenn Sie auf Tour quer durch Europa unterwegs sind.
In Spanien soll 2020 ein Tempolimit von 30 km/h in geschlossenen Ortschaften auf einspurigen Straßen umgesetzt werden. Bei mehrspurigen Straßen können die Gemeinden 50 km/h als Höchstgeschwindigkeit festlegen.
Außerdem sollen in dem südeuropäischen Königreich die Bußgelder deutlich angehoben werden. So soll zum Beispiel auf Schnellstraßen mit Tempolimit 90 eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h künftig 300 Euro statt bislang 100 Euro Bußgeld kosten.
In Italien wird in Zukunft hart gegen das Handy am Steuer vorgegangen: Es drohen ein Bußgeld in Höhe von mehr als 400 Euro statt bisher 165 Euro sowie ein Fahrverbot von sieben bis 30 Tagen, im Wiederholungsfall von bis zu drei Monaten.
Wer in Großbritannien das Handy am Steuer in die Hand nimmt, zahlt in Zukunft bis zu 200 Pfund (ca. 236 Euro). Zudem gelten in der Londoner Umweltzone ab dem 26. Oktober 2020 strengere Emissionsnormen für schwere Fahrzeuge.
Fazit zu den neuen Verkehrsregeln 2020: Das müssen Lkw-Fahrer:innen wissen
Die Erneuerung der Straßenverkehrsordnung sieht ab 2020 für viele Verstöße deutlich härtere Strafen in Form von höheren Geldbußen, Punkten in Flensburg und Fahrverboten vor und führt zahlreiche neue Verkehrsregeln ein.
Ab dem 1. Juli 2020 sind ein Abbiegeassistent und blinkende Seitenspiegel bei Neuzulassungen von Lang-Lkw verpflichtend – bis zum 1. Juli 2022 müssen auch alle bestehenden Lang-Lkw nachgerüstet werden.