Innerhalb der EU unterliegen Gefahrguttransporte den Vorschriften des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter, besser bekannt als ADR. Was steht drin und was droht bei Missachtung?
Was ist das ADR?
Wer in den Grenzen der EU unterwegs ist, für den gelten für Gefahrguttransporte die Bestimmungen des ADR. Die Abkürzung ADR steht für das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route).
Von den Ländern wird das ADR in den jeweiligen Gefahrgutverordnungen umgesetzt. In Deutschland überträgt die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) – ehemals Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) – die ADR-Regelungen auf die nationale Ebene. Die GGVSEB kann online eingesehen werden.
Das ADR wurde bereits 1957 beschlossen und ist 1968 erstmals in Kraft getreten. Damit es in technischer und juristischer Hinsicht stets aktuell ist, wird das ADR in einem Rhythmus von zwei Jahren aktualisiert – zuletzt zum 01.01.2019 (27. ADR-Änderungsverordnung). Am 01.01.2021 treten die nächsten Änderungen der Gefahrgutvorschriften in Kraft.
Die ADR-Vorschriften für Gefahrguttransporte
Das ADR ist ein komplexes Gefahrgut-Regelwerk und umfasst Vorschriften für
- die Klassifizierung,
- Verpackung,
- Kennzeichnung,
- und Dokumentation von Gefahrgütern.
Außerdem werden darin Vorschriften für den Umgang mit gefährlichen Gütern während des Transports und ebenso für die Ladungssicherung sowie für verwendete Fahrzeuge definiert.
Gefahrgutklassen und ihre ordnungsgemäße Kennzeichnung
Die gefährlichen Güter werden vom ADR in neun Gefahrgutklassen unterteilt. Diese orientieren sich an der Gefahrgutklassifizierung der Vereinten Nationen (UN).
Zu den einzelnen Gefahrenklassen werden im ADR die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen vorgeschrieben. Zusätzlich wird definiert, in welcher Menge und auf welche Art die Gefahrgüter transportiert werden dürfen. Auch werden Informationen zur sachgemäßen Dokumentation, zur Notwendigkeit eines ADR-Beförderungspapiers und zur schriftlichen Weisung bei Gefahrguttransporten gegeben.
Das ADR-Regelwerk beschreibt außerdem die ordnungsgemäße Kennzeichnung der Gefahrgüter, die auch als Bezettelung bezeichnet wird. Das ADR und die GGSVEB schreiben eine eindeutige und gut sichtbare Kennzeichnung von Gefahrgütern sowohl außen am Lkw, als auch auch den Behältern der gefährlichen Güter vor.
In unserem Beitrag “Die komplette Liste der Gefahrgutzeichen: endlich übersichtlich” haben wir in einer umfassenden Liste zusammengefasst, wie gefährliche Güter beim Lkw-Transport ordnungsgemäß mit den entsprechenden Gefahrgutzeichen gekennzeichnet werden. Dort beschreiben wir auch die einzelnen Gefahrgutklassen.
Verpackung und Transport von gefährlichen Gütern
Das ADR definiert für jede der neun Gefahrgutklassen spezifische Vorschriften für Transport und Verpackung. Dabei werden Regelungen bezüglich Bau und Prüfung von Behältern und Tanks sowie von für den Bau und die Zulassung von Fahrzeugen für Gefahrguttransporte besprochen.
Eine ADR-Zulassung von Behältnissen und Transportmitteln ist für einen Gefahrguttransport zwingend erforderlich. Für welche Güter und unter welchen Umständen eine Befreiung von den Regeln bestehen kann, wird vom ADR ebenfalls festgelegt.
Das ADR-Regelwerk enthält außerdem Vorschriften für Gefahrguttransporte, die auf mehreren kombinierten Transportwegen stattfinden – wenn die gefährlichen Güter zum Beispiel zunächst mit dem Lkw und weiter über die Schiene, das Schiff oder Flugzeug transportiert werden.
Bußgelder bei Verstößen gegen die ADR-Vorschriften
Die ADR-Vorschriften für Gefahrguttransporte sind gesetzlich verpflichtend – bei Missachtung oder Verstößen gegen die Vorgaben drohen für alle Beteiligten hohe Bußgelder. Die entsprechenden Sanktionen sind im ADR definiert.
Bei der Abfahrtskontrolle muss bei Gefahrguttransporten daher besondere Sorgfalt gelten. Die kostenlose App der Logistikplattform Wedolo hilft dabei, die Abfahrtskontrolle schnell und einfach digital durchzuführen.
ADR-Schulung: Voraussetzung für Gefahrguttransporte mit dem Lkw
Ein Gefahrguttransport darf nach ADR-Richtlinien zudem nur dann durchgeführt werden, wenn alle an dem Transport beteiligten Mitarbeiter:innen entsprechend geschult sind.
ADR-Schein: Pflicht für Fahrer:innen von Gefahrguttransporten
Bevor Lkw-Fahrer:innen berechtigt sind, Gefahrguttransporte durchzuführen, müssen sie eine spezielle ADR-Schulung absolvieren und diese erfolgreich mit einer Prüfung abschließen. Neben den ADR-Vorschriften müssen Lkw-Fahrer:innen auch mit den Vorschriften der GGVSEB vertraut sein.
Bei erfolgreichem Bestehen der Schulung wird dem oder der Lkw-Fahrer:in ein ADR-Schein ausgestellt, der Voraussetzung für die Durchführung von Gefahrguttransporten ist. Die ADR-Bescheinigung ist maximal fünf Jahre gültig. Für eine Verlängerung des Scheins müssen Lkw-Fahrer:innen an einem Auffrischungskurs teilnehmen.
Für den Transport einiger Gefahrgutklassen – etwa bei der Klasse 1 (explosive Stoffe) und der Klasse 7 (radioaktive Substanzen) sowie für gasförmige und flüssige Stoffe, die mit einem Tanklaster befördert werden – ist ein zusätzlicher ADR-Aufbaukurs erforderlich.
Die Straßenverkehrsgenossenschaften (SVG), einer der starken Partner hinter Wedolo, bieten ADR-Schulungen für Fahrpersonal regelmäßig an. Weitere Infos gibt es bei der nächsten SVG in deiner Nähe. Die Prüfung wird bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt.
ADR-Schulungen für Gefahrgutbeauftragte
Neben geschulten Fahrern und Fahrerinnen, müssen Speditionen eine:n Gefahrgutbeauftragte:n und eine beauftragte Person für Gefahrgut bestimmen. Der oder die Gefahrgutbeauftragte ist für die sichere Durchführung des Gefahrguttransportes verantwortlich, während die beauftragte Person für die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften und die Einholung der Genehmigungen zuständig ist.
Sowohl der beziehungsweise die Gefahrgutbeauftragte, als auch die beauftragte Person für Gefahrgut müssen ebenfalls eine ADR-Ausbildung absolvieren und diese erfolgreich mit einer Prüfung abschließen. Auch hier bekommt man Unterstützung bei der örtlichen SVG.
ADR-Ausrüstung: Das ist Vorschrift bei Gefahrguttransporten
Das ADR schreibt Schutzausrüstungen für Gefahrguttransporte gesetzlich vor: Für jede Gefahrgutklasse beim Transport eine bestimmte Ausrüstung mitgeführt werden. Dabei muss für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung eine eigene ADR-Ausrüstung vorhanden sein.
Bei einem Gefahrguttransport muss eine schriftliche Weisung nach ADR (festgehalten im ADR 5.4.3 bzw. 8.1.5) bzw. GGVSEB an die Fahrer und alle Beteiligten vorhanden sein, die das richtige Verhalten bei einem Unfall oder Notfall beschreibt. Früher nannte man diese Weisungen auch Unfallmerkblätter. Alle Ausrüstungsgegenstände, die bei einem Gefahrgutunfall benötigt werden, müssen mitgeführt werden.
Mit der Wedolo Notfall- und Krisen-App können Speditionen ihren Lkw-Fahrer:innen rund um die Uhr Handlungsanweisungen sowie die richtigen Ansprechpartner:innen bereitstellen. So erhalten die Fahrer:innen im Falle eines Gefahrgutunfalls schnelle Hilfe.
Zur Standardausrüstung bei Gefahrguttransporten zählen laut ADR:
- Warnweste und Warndreieck
- Feuerlöscher nach ADR-Vorschriften
- Erste-Hilfe-Material
- Augenschutz bzw. Schutzbrille
- Schutzhandschuhe
- ein tragbares Beleuchtungsgerät
- ein Unterlegkeil je Fahrzeug
- eine Warnblinkleuchte für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen
- ggf. Ladungssicherungsmittel wie Zurrgurte.
Für bestimmte Gefahrenklassen ist eine zusätzliche Ausrüstung erforderlich. Bei einigen Gefahrstoffen muss beispielsweise Augenspülflüssigkeit und bei gasförmigen Stoffen ein Atemschutz vorhanden sein. Für die Gefahrgutklassen 2.3 (giftige Gase) und 6.1 (giftige Stoffe) ist zusätzlich eine Notfallfluchtmaske Teil der vorgeschriebenen Ausrüstung.
Je nach Aggregatzustand und Gefährlichkeit der transportierten Gefahrgüter kann zusätzlich folgende Ausrüstung notwendig sein:
- Schaufel
- Besen
- Auffangbehälter
- Kanalabdeckung (mind. 100 x 100)
Fazit zu den ADR-Vorschriften bei Gefahrguttransporten mit dem Lkw
Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter, besser bekannt als ADR, definiert strenge Vorschriften für Gefahrguttransporte. In Deutschland wird das ADR in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) umgesetzt. Bei Missachtung oder Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften drohen hohe Bußgelder.
Das ADR ist ein komplexes Gefahrgut-Regelwerk, das die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung, und Dokumentation von gefährlichen Gütern regelt und zudem den Umgang beim Transport und die dafür verwendeten Fahrzeuge definiert. Um Gefahrguttransporte durchführen zu dürfen, müssen Lkw-Fahrer:innen in einer ADR-Schulung einen ADR-Schein erwerben. Zudem ist bei Gefahrguttransporten eine spezielle ADR-Ausrüstung vorgeschrieben.
Bei der Abfahrtskontrolle muss beim Transport gefährlicher Güter mit dem Lkw daher höchste Sorgfalt gelten. Eine digitale Abfahrtskontrolle hilft dir dabei.