Eigene Firmentankstelle: Was nötig ist und Logistiker:innen beachten sollten

Elektrische Antriebe sind längst noch nicht in allen Unternehmen eine Lösung für sämtliche Fragen der Automobilität. Zwischen Sattelschlepper und den PKW von Außendienstler:innen gibt es nach wie vor einen immensen Bedarf an Fahrzeugen, die mit Benzin oder Diesel betrieben werden.

Eine eigene, d.h. zum Unternehmen gehörige Tankstelle kann diesbezüglich manches vereinfachen. Allerdings ist das weder ein simples noch kostengünstiges Unterfangen – zumindest bis zur Fertigstellung. Wir zeigen dir auf den folgenden Zeilen, was hierbei alles zu beachten ist.

Betriebstankstelle – was bringt’s?

Egal ob man es Betriebstankstelle, Fuhrparktankstelle oder Eigenverbrauchstankstelle nennt – hinter all den Begriffen verbirgt sich immer dasselbe Prinzip: Eine Tankstelle mit allen dazugehörigen Systemen, die im Besitz deines Unternehmens ist und ausschließlich dazu dient, die betrieblich genutzten Fahrzeuge zu betanken.

Als Logistikbetrieb tankt man üblicherweise – so wie viele andere Unternehmen, die Mobilität benötigen – ganz normal an einer gewerbsmäßig betriebenen Tankstelle. Warum solltest du also von diesem vielleicht seit vielen Jahren in deinem Haus bewährten Prinzip abweichen? Immerhin kann selbst eine kleine Eigenverbrauchstankstelle mit rudimentärer Zapfsäule und einem eher kleinvolumigen Tank schnell fünfstellige Beträge aufrufen – wenn man alles zusammenrechnet.

Grundsätzlich ist die Wirtschaftlichkeit natürlich der wichtigste Dreh- und Angelpunkt. Mittel bis langfristig muss die eigene Firmentankstelle deinem Unternehmen eine messbare Ersparnis einbringen. Andernfalls ist sie bloß ein komfortables Gimmick. Werfen wir daher mal einen Blick auf die Gründe:

  1. Die Zahl öffentlich zugänglicher Tankstellen sinkt speziell im Vergleich der langen Zeitreihen seit Jahren. Anfang 2023 gab es exakt 14.460 Tankstellen in ganz Deutschland. Das ist zwar mehr als zehn Jahre zuvor (14.328), aber noch 2003 waren es 15.623 – und 1993 sogar 18.515.
  2. Diese Tatsache zusammen mit der Lage deines Unternehmens bedeutet: Es können durchaus immer weitere Wege nötig sein, um deine Fahrzeuge zu betanken. Wege sind immer gleichbedeutend mit Zeit und somit Geld – beides könntest du mit einer Betriebstankstelle besser nutzen.
  3. Je nach Kontakt zu Großhändler:innen, Mineralölfirmen oder Raffinerien kannst du mit einer eigenen Tankstelle womöglich deutlich bessere Konditionen aushandeln, wodurch deine Betriebskosten sinken. Ebenso kannst du den Kraftstoff womöglich gezielter kaufen, wenn er günstiger ist.
  4. Je nach Fahrdistanz, Strecken und ähnlicher Charakteristik deiner unternehmerischen Mobilität benötigst du gar keinen Sprit mehr von anderen Anbietern. Einfach, weil deine Fahrzeuge mit vollem Tank vom Hof rollen und ohne zwischendurch nachzutanken zurückkehren können. Nebenbei kann das die Buchhaltung vereinfachen.

Natürlich ist die Rentabilität für dich eine Rechenaufgabe. Außerdem sehen die Gesetze hier – vornehmlich – nur Tankstellen vor, die es auf einen Jahresdurchsatz von maximal 100 Kubikmetern bzw. 100.000 Litern bringen. Wenn aber auf deiner Rechnung eine grüne Zahl herauskommt, solltest du nicht zögern.

Der Wegfall des „Fremdtankens“ kann dir jährlich viel Zeit und Geld einsparen.

Betriebstankstelle aus rechtlicher Sicht

Von einer solchen Tank- und Zapfanlage gehen sowohl brandschutzrechtliche als auch umwelttechnische Gefahren aus. Zwar unterscheiden sich die detaillierten Vorgaben je nach Bundesland. Für eine typische Eigenverbrauchstankstelle mit Dieselkraftstoff sind jedoch die folgenden Regularien besonders wichtig:

Nicht zuletzt kommt hier noch das Thema Brandschutz hinzu. Selbst wenn eine Betriebstankstelle meist im Freien errichtet wird, musst du sie nahtlos in die vorgeschriebenen Bestrebungen integrieren – so darf durch die Lage beispielsweise nicht das Konzept bisheriger Notausgänge oder Brandschutztüren konterkariert werden. Aus demselben Grund wirst du deine Gefährdungsbeurteilung erneuern bzw. erweitern müssen.

Ferner gilt folgendes:

  • Ab einem Gesamtvolumen der Tankstelle von 1.000 Liter / 1 Kubikmeter muss diese der unteren Wasserbehörde angemeldet werden.
  • Ab einem Gesamtvolumen der Tankstelle von 5.000 Liter / 5 Kubikmeter muss zusätzlich vor der Errichtung eine Baugenehmigung eingeholt werden.

Betriebstankstellen errichten

Tank aufstellen, Tankwagen anrollen lassen und es kann losgehen? Leider ist der Aufbau einer Eigenverbrauchstankstelle nur in der Theorie so einfach. In der Praxis ist hier deutlich mehr zu tun und zu beachten.

Erneut gilt: Was tatsächlich nötig ist, unterscheidet sich zwischen Bundesländern, Kreisen, mitunter sogar Kommunen. Deine allererste Anlaufstelle sollten deshalb die Untere Wasserbehörde und deine lokal zuständigen Baubehörden sein. So, wie wir es dir auf den folgenden Zeilen für eine Dieseltankstelle darstellen, handelt es sich um ein typisches Szenario von Vorgaben, wie es häufig zu finden ist – allerdings nur ein Beispiel:

Lagerbehälter:

Es muss sich zwingend um dichte und für Dieselkraftstoff geeignete Behälter handeln. Deren Tauglichkeit ist entweder durch ein Prüfzeichen oder eine bauaufsichtliche Zulassung nachzuweisen. Möglich sind verschiedene Materialien, überirdische und unterirdische Einbauten sowie ein- und doppelwandige Konstruktionen im Freien oder Innenräumen. So sieht es im Detail aus:

  • Unterirdisch dürfen nur doppelwandige Tanks verbaut werden.
  • Oberirdische Tanks müssen entweder doppelwandig sein oder bei einwandiger Ausführung in einem dichten Auffangbehälter ohne Ablauf stehen.
  • Alle doppelwandigen Behälter benötigen ein bauaufsichtlich zugelassenes System zur Anzeige von Leckagen.
  • Grundsätzlich müssen die Tanks mit einer Überfüllsicherung versehen sein.
  • Tanks sowie Zapfeinrichtungen müssen mit einem tauglichen Schutz gegen mechanische Beschädigungen wie etwa Anfahren ausgerüstet werden. Dafür eignen sich beispielsweise Leitplanken.

Bei oberirdischen, einwandigen Tanks muss der Auffangbehälter, in dem sie stehen groß genug sein, um den gesamten Inhalt auffangen zu können. Geeignete Materialien sind Stahl und Kunststoff, alternativ entsprechend dieselfest beschichtete Konstruktionen aus Beton oder Mauerwerk.

Bei Tanks mit mehr als 1.000 Liter / 1 Kubikmeter Inhalt ist zudem ein fester Füllstutzen mit einer Kupplung für die Schläuche von Tankwagen vorgesehen. Kleinere Behälter dürfen hingegen „offen“ via Zapfpistole befüllt werden.

Abfüllplatz:

Der Tank selbst ist der größte Gefahrenherd für eine Kontamination. Allerdings kann es beim Betanken deiner Fahrzeuge durchaus zu weiteren Risiken kommen. Aus diesem Grund muss es vor dem Tank, also dort, wo der eigentlich Betankungsvorgang stattfindet, einen sogenannten Abfüllplatz geben.

Damit ist nicht die gesamte Fläche gemeint, auf der Fahrzeuge beim Tanken stehen, sondern lediglich der unmittelbare Gefahrenbereich definiert durch den Schlauch. Hier gilt folgendes:

  • Die Größe des Abfüllplatzes ergibt sich aus derjenigen (Kreis-)Fläche, die mit dem Betankungsschlauch plus 1 Meter Sicherheitsreserve erreicht werden kann. Ist der Schlauch beispielsweise 5 Meter lang, muss es ringsherum einen Kreis mit 6 Meter Radius geben, der besonders beschaffen ist.
  • In den allermeisten Fällen muss der Abfüllplatz kein echter Vollkreis sein. Das ist dann der Fall, wenn die Fläche durch eine Mauer begrenzt wird oder es ein System gibt, das den Bewegungsradius des Schlauches limitiert. Weiter gibt es noch zusätzliche Möglichkeiten, durch das Einhalten strengerer Vorgaben den Abfüllplatz rechtssicher weiter zu verkleinern.
  • Hinsichtlich seiner Konstruktion und den gewählten Materialien muss der Abfüllplatz verhindern können, dass auslaufender Dieselkraftstoff in den Untergrund oder Oberflächengewässer gelangt – egal ob allein oder durch Oberflächenwasser (Regen) getrieben. Dafür sollen insbesondere spezielle Beton- oder Gussasphaltböden mit gegen Diesel abgedichteten Fugen verwendet werden. Ebenfalls sind Stahlkonstruktionen möglich – insbesondere zur nachträglichen Installation. Schotter, Verbundpflaster und ähnliche offenporige Bodenmaterialien sind unzulässig. Und: Egal in welcher Form, du musst den Abfüllplatz grundsätzlich durch Fachfirmen errichten lassen.

Einmal mehr kommt es auf dein Tankvolumen und den Jahresverbrauch an: Überschreitet beides einen bestimmten bundeslandabhängigen Wert, musst du den Abfüllplatz zwingend überdachen (sofern er nicht sowieso beispielsweise in einer Halle liegt). Ebenso ist dann die Installation einer Abscheideanlage für verschütteten Kraftstoff notwendig.

Oberirdische Tanks sind ohne Auffangwanne nur als doppelwandige Konstruktion legitim.

Betankung:

Mit diesem Begriff ist nicht nur der Vorgang an sich gemeint, sondern ebenso die technischen Hilfsmittel, die das ermöglichen. Das Wichtigste zuerst: Systeme, bei denen der Kraftstoff ausschließlich durch die Schwerkraft fließt, sind nicht genehmigungsfähig. Jenseits davon gibt es zwei Optionen.

  • Bei Systemen bis 1.000 Liter / 1 Kubikmeter dürfen handmanuell betriebene Pumpen genutzt werden. Alternativ sind elektrische Pumpen möglich, wenn diese durch einen Zusatzschalter vom Stromnetz getrennt werden können. Stets ist am fahrzeugseitigen Schlauchende jedoch ein Absperrhahn zwingend erforderlich.
  • Bei Systemen jenseits dieser Volumenmarke sind ausschließlich solche Zapfanlagen möglich, die vorn mit einer regulären, d.h. beim Loslassen automatisch schließenden, Zapfpistole versehen sind.

Zwar nicht vorgeschrieben, aber zumindest für deine betriebliche Praxis absolut sinnvoll ist ein Zapfsystem, das auf irgendeine Weise ein Messen der abgegebenen Kraftstoffmenge gestattet. Mittlerweile existieren diverse Zapfsäulen speziell für Betriebstankstellen, die mit Transpondern funktionieren – dadurch hast du dann über eine Software genauestens im Blick, welche Mitarbeiter:innen wann welche Kraftstoffmengen entnommen haben.

Sicherheit:

Neben dem Anfahrschutz muss eine betriebssichere Firmentankstelle noch weitere Sicherheitsvorgaben erfüllen. Konkret sind das:

  • Je ein Behälter für frisches und gebrauchtes Ölbindemittel.
  • Ein hinsichtlich der Brandklasse und des Löschvermögens geeigneter Feuerlöscher. Es empfiehlt sich ein Schaumlöscher, da Pulverlöscher starke Schäden an Fahrzeugen und anderer Technik anrichten können.
  • Eine Warntafel mit entsprechenden Hinweisen für die Benutzer:innen, bezogen auf den Umgang mit ausgelaufenem Kraftstoff sowie Brandschutzverhalten.

Wenn das alles vorhanden ist und amtlich abgenommen wurde, steht der Eröffnung deiner eigenen firmeninternen Tankstelle nichts mehr im Weg.

Fotos: AdobeStock | biggi62 | 226038086; Tortuga | 175069276; Ratchapon | 529167477

Kommentar verfassen