Hubwagen mit Paketladung

Ladungssicherung für Lkw (2): Pflichten und Bußgelder

Durch falsche Ladungssicherung entstehen jährlich Schäden in Millionenhöhe. Doch das Thema ist nicht nur Fahrersache. Wer hat welche Pflichten und wer haftet?

Fehlerhafte Ladungssicherung sorgt für kostspielige Transportschäden

In Deutschland ereignen sich jährlich tausende Unfälle, bei denen die Lkw-Ladung nicht oder nicht ausreichend gesichert ist. Allein 2018 zahlten die Versicherer in Deutschland mehr als 1,2 Milliarden Euro für Transportschäden. Ein großer Teil davon sei durch eine fehlerhafte Ladungssicherung verursacht worden, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Wer ist verantwortlich für die LaSi?

In der Praxis ist häufig nicht klar, wer eigentlich für die Ladungssicherung (LaSi) verantwortlich ist. Von der Straßenverkehrsordnung (StVO) über das Handelsgesetzbuch (HGB) und Unfallverhütungsvorschriften (UVV) bis zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – es gibt diverse gesetzliche Vorgaben und fachliche Regelwerke, die Hinweise auf die Verantwortlichkeiten bei der Ladungssicherung geben. Dazu hat der Bundesverband für Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e. V. (BGL) ein Merkblatt herausgegeben und weist darauf hin: „Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der durch sein Handeln oder Unterlassen die Ursache für einen verkehrsunsicheren Zustand oder für einen Schaden setzt, dafür einstehen muss.“

Ladung richtig sichern: Wer hat welche Pflichten?

Das heißt also: Alle, die am Ladevorgang beteiligt sind, haben hinsichtlich der Ladungssicherung gewisse Verantwortlichkeiten. Das gilt für den oder die Lkw-Fahrer:in genauso wie für den oder die Transportunternehmer:in, als auch für die Personen, die beladen bzw. die Ladung zur Verfügung stellen (Verlader:in/Absender:in).

Während der oder die Transportunternehmer:in sich dazu verpflichtet, ein geeignetes Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, ist der bzw. die Verlader:in laut HGB für eine „beförderungssichere“ Beladung des Lkw verantwortlich. Er oder sie kennt die Ware und weiß am besten, wie sie gesichert werden kann, damit die Ladung beim Transport nicht beschädigt wird. Dabei gilt es die Sicherungskräfte zu berechnen und die passende Methode der LaSi (Formschluss/Kraftschluss) zu wählen. Der bzw. die Lkw-Fahrer:in hingegen ist für eine „betriebssichere“ Beladung des Fahrzeugs verantwortlich, denn diese:r kennt das Fahrzeug und dessen Fahrverhalten am besten.

Lkw-Fahrer:in muss Ladungssicherung vor Fahrtantritt kontrollieren

In der Praxis ist also der oder die Fahrer:in dazu verpflichtet, die Ladungssicherung vor Fahrtantritt zu kontrollieren und gegebenenfalls nachzubessern. Dies ist genauso unerlässlich wie die Abfahrtskontrolle. Dabei sollten unbedingt die zulässigen Abmessungen und Achslasten eingehalten werden. Auch unterwegs gilt es, die LaSi zu kontrollieren und eventuell die Zurrmittel nachzuspannen. Diese Unterwegskontrollen sind zwar nicht gesetzlich geregelt, der BGL empfiehlt jedoch, nach starken Bremsungen und Ausweichmanövern die Ladung zu checken.
Einen detaillierten Überblick über die Pflichten und Rechte aller am Transport Beteiligten – auch von Spedition und Disposition – gibt der GDV im Ladungssicherungshandbuch. Ein Online-Tool der IHK Schwerin gibt Auskunft über Verantwortlichkeiten und mögliche Rechtsfolgen.

Falsche Ladungssicherung: Wer haftet? Welche Bußgelder drohen?

In § 22 StVO ist festgelegt, dass die Ladung „so zu verstauen und zu sichern“ ist, dass „sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen“ kann. Verstöße dagegen werden mit Bußgeld und Punkten in Flensburg geahndet. Wird der Lkw (über 7,5 t) beispielsweise mehr als 15 Prozent überladen, kommen auf den Berufskraftfahrer ein Bußgeld in der Höhe von 140 Euro und ein Punkt zu. Der oder die Fahrzeughalter:in hingegen wird mit 285 Euro zur Kasse geben und bekommt ebenfalls einen Punkt. Einen ersten Überblick über weitere Verstöße bietet der Online-Bußgeldkatalog 2021.

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