Lenk und Ruhezeiten Nachweis

Lenk- und Ruhezeiten (3): Welche Bußgelder drohen?

Werden Lenkzeiten überschritten oder Ruhezeiten verkürzt, können empfindliche Strafen drohen. Dabei trifft es Lkw-Fahrer:innen und Unternehmer:innen häufig zugleich.

Lenk- und Ruhezeiten von Lkw-Fahrer:innen: Teil 3

Nachdem wir nun wissen, welche Sozialvorschriften im Straßengüterverkehr aktuell gelten und in welchen Fällen Ausnahmen erlaubt sind, geht es im dritten Teil unserer Serie um Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten und die Frage: Wer haftet eigentlich?

Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten

Für die Kontrolle von Lenkzeiten, Pausen und Ruhezeiten von Lkw-Fahrer:innen sind das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und die Polizei zuständig. Bei Verkehrskontrollen lesen sie den Fahrtenschreiber, auch digitaler Tachograph genannt, aus. Der integrierte Chip speichert die Lenk- und Ruhezeiten für 365 Tage. Diese Daten sind für 28 Tage ebenfalls auf der elektronischen Fahrerkarte hinterlegt.

Gegen die Sozialvorschriften verstoßen – wer haftet?

Laut EU-Verordnung 561/2006 müssen Unternehmer:innen, Verlader:innen, Spediteur:innen, Hauptauftragnehmer:innen und auch Fahrvermittlungsagenturen sicherstellen, dass die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer:innen nicht über- beziehungsweise unterschritten werden. Denn bei Verstößen gegen die Sozialvorschriften drohen Geldstrafen – sowohl für die Fahrer:innen als auch für den oder die Unternehmer:in, für den beziehungsweise die gefahren wurde.

Paragraf 8 des Fahrpersonalgesetzes (FPersG) zufolge können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro angesetzt werden. Mit diesem Maximalsatz ist jedoch bei geringfügigen oder erstmaligen Verstößen in der Praxis kaum zu rechnen. Dennoch trifft es den beziehungsweise die Unternehmer:in, im Vergleich zu den Fahrer:innen, in der Regel finanziell härter. Bei Verstößen haftet der Arbeitgeber meistens mit einem dreimal so hohen Bußgeldbetrag. Ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg sind jedoch für keine:n der Beteiligten vorgesehen.

Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten

Doch was kostet es nun wirklich, wenn beispielsweise die tägliche Ruhezeit bis zu einer Stunde unterschritten oder die Tageslenkzeit mehr als zwei Stunden überschritten wurde? Einen ersten Anhaltspunkt liefert der Lkw-Bußgeldkatalog. Ein Bußgeldrechner kann dabei helfen, Verstöße gegen die Sozialvorschriften individuell zu berechnen. Dieser orientiert sich am Regelsatz (ohne Gewähr). Höhere oder mildere Strafen können vom jeweiligen Fall abhängen.

Wer es ganz genau wissen will, wirft einen Blick in die „Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht“, herausgegeben vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik zum Fahrpersonalrecht (LASI). Das PDF enthält umfangreiche Hintergrundinformationen und Rechenbeispiele.

Wochenruhezeit im Lkw – Bußgeld bis 3.000 Euro

Wird zum Beispiel die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug oder an einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit verbracht, drohen empfindliche Strafen. Das kann den oder die Fahrer:in 1.000 Euro kosten, auf Unternehmer:innen kommt ein Bußgeld von 3.000 Euro zu. Auch die Verletzung von Dokumentationspflichten bewegt sich im dreistelligen Bereich.

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