Einige km/h zu schnell, dem Vordermann zu dicht aufgefahren oder den Lkw unerlaubt abgestellt. Verstöße mit dem Lkw können schnell teuer werden. Besonders Sicherheitsvergehen werden streng geahndet.
Dass zu schnelles Fahren und unerlaubtes Überholen mit Lkw sich nicht lohnen, haben wir im ersten Teil zu den wichtigsten Bußgeld-Regeln schon gelernt. Denn bringt ein:e Lkw-Fahrer:in sich und andere durch sein oder ihr Fehlverhalten im Straßenverkehr in Gefahr, kennt der Gesetzgeber kein Pardon und den bzw. die Fahrer:in erwarten saftige Bußgelder. Kein Wunder also, dass auch die Bußgelder bei besonders sicherheitsrelevanten Themen wie Abstand, Ladung und Lenkzeiten schnell dreistellig werden.
Abstand halten
80 Euro Strafe für Drängler
Der Vordermann fährt zu langsam, Überholen ist verboten oder gerade nicht möglich – doch jede Bremsung kostet Zeit und Sprit. Also lieber das Tempo nicht unnötig drosseln und dem Vordermann etwas dichter auffahren? Besser nicht! Wer den gesetzlichen Mindestabstand nicht einhält, riskiert gefährliche Auffahrunfälle – und zahlt, wenn er erwischt wird, ein Bußgeld.
Denn der Abstand zwischen zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gestoppt werden kann, wenn der Vordermann plötzlich bremst. So schreibt es die Straßenverkehrsordnung (StVO) für Lkw, Pkw und alle weiteren Kraftfahrzeuge aus Sicherheitsgründen vor.
Für Lkw wurde dieser Mindestabstand auf 50 Meter festgelegt. Das heißt, ab einer Geschwindigkeit von 50 km/h muss ein Lkw mindestens 50 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten. Als Orientierungshilfe können Lkw-Fahrer:innen hier die weiß-schwarzen Leitpfosten am Straßenrand dienen – diese sind immer genau in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt.
Wer den geforderten Mindestabstand nicht einhält, wird zur Kasse gebeten. 80 Euro kostet ein Abstandsverstoß den oder die Lkw-Fahrer:in. Hat er bzw. sie auf dem Lkw gefährliche Güter geladen, erhöht sich das Bußgeld auf 120 Euro.
Übrigens: Wer dauerhaft und wiederholt drängelt und dazu womöglich noch von Hupe oder Lichthupe Gebrauch macht, dem droht außerdem eine Anzeige wegen Nötigung. Also, besser Tempo runter und in Geduld üben.
Zu wenig Abstand zwischen zwei Fahrzeugen kann fatale Folgen haben
Ladung Sichern
Schlechte Sicherung lässt den LKW schwanken
Wenn ein Lkw zu schwer beladen ist, kann das fatale Folgen haben. Neben einer möglichen Beschädigung der Straßen durch zu viel Gewicht, kann die Verkehrssicherheit durch Überladung gefährdet werden.
Auch ungleich verteiltes Gewicht, mangelhaft oder nicht gesicherte Ladung kann ein Schlingern oder sogar Kippen des Fahrzeugs verursachen. Bei einer Bremsung können schlecht gesicherte Güter zudem bis in den Fahrzeuginnenraum geschleudert werden und auch den oder die Fahrer:in lebensgefährlich verletzen.
Überladung und Fehlbeladung sowie Ladungssicherung sind daher mit hohen Strafen belegt. Laut StVO gilt: „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können“ (§22 Abs. 1). Mangelnde Ladungssicherung kann – je nach (möglicher) Folge – zwischen 20 und 260 Euro kosten.
Fahrer und Halter drohen Punkte
Da der oder die Lkw-Fahrer:in in aller Regel nicht allein für die richtige Sicherung und Ladung der Güter verantwortlich ist, treffen die Bußgelder im Falle eines Verstoßes neben dem bzw. der Fahrer:in meist auch Verlader:innen und Halter:innen des Lkw. Hierbei wird angenommen, dass der oder die Halter:in eine Überladung des Lk2 in Kauf nimmt, um mehr Güter auf einmal transportieren zu können. Somit wir auch er bzw. sie zur Kasse gebeten.
Wird festgestellt, dass ein Lkw mit zu viel Ladung, sprich zu viel Gewicht, unterwegs ist, wird ein Fahrverbot ausgesprochen, das so lange gilt bis die Ladung ausreichend reduziert ist. Der oder die Lkw-Fahrer:in muss also einen Teil der Ladung ab- bzw. auf ein anderes Fahrzeug umladen.
Hinzu kommt ein Bußgeld. Schon ab zwei Prozent zu viel Ladung kostet das die Fahrer:innen 30, den Halter:innen 35 Euro bis hin zu 380 Euro für die Fahrer:in und 425 Euro für die Halter:innen bei mehr als 25 Prozent Überladung. Ab fünf Prozent Überladung gibt es zusätzlich jeweils einen Punkt in Flensburg.
Lenk- und Ruhezeiten
Zu wenig Pausen kosten die Sicherheit – und Bares
Die Einhaltung von regelmäßigen Ruhezeiten ist für jede:n Lkw-Fahrer:in Pflicht.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten dienen dem Schutz des Fahrpersonals und sollen das Unfallrisiko im Straßenverkehr verringern. Denn die Nichteinhaltung von Pausen, den sogenannten Lenkzeitunterbrechungen, und Ruhezeiten führen zur Übermüdung der Berufskraftfahrer:innen.
Müdigkeit führt zu Unkonzentriertheit und zu Unfällen. Immer wieder fahren Lkw etwa auf Stauenden auf, weil müde Fahrer:innen die Bremslichter des Vordermanns zu spät gesehen haben.
Um diesem Risiko entgegenzuwirken, muss, wer zu lange und zu viel hinter dem Steuer sitzt, mit ordentlichen Geldstrafen rechnen. Neben dem oder der Lkw-Fahrer:in wird bei Lenkzeitverstößen in der Regel auch der oder die Unternehmer:in zur Kasse gebeten – denn Wettbewerb und Termindruck sind hoch, sodass immer wieder Verstöße billigend in Kauf genommen oder gar von schwarzen Schafen der Transportbranche von den Fahrern:innen verlangt werden.
Auf die Fahrer:innen kommen je nach Unterschreitung der Ruhe- bzw. Überschreitung der Lenkzeit zwischen 30 und 60 Euro je angefangene Stunde zu, die Fahrzeughalter:innen zahlen zwischen 90 und 180 Euro je Verstoß.
Und aufgepasst: Per Auslesung der Daten auf der Fahrerkarte können Polizei und Kontrollbehörden auch längst vergangene Verstöße ahnden – so wird „ein bisschen länger fahren“ schnell ganz schön teuer. Also besser immer vollständig ausgeruht und nicht länger als erlaubt fahren.
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Fahren ohne Fahrerkarte – besser nicht!
Nicht nur bei nachweislichen Lenkzeitverstößen müssen Kraftfahrer:innen mit Bußgeldern rechnen. Auch wenn die Überprüfung der Lenk- und Ruhzeiten erschwert oder verhindert wird, weil die Fahrerkarte teilweise oder gar nicht eingelegt wurde, werden Lkw-Fahrer:innen zur Kasse gebeten. Fahren ohne eingelegte Fahrerkarte kann ein Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro nach sich ziehen. Ist ein:e Lkw-Fahrer:in vorsätzlich ohne Fahrerkarte unterwegs gewesen, kann das Bußgeld sogar verdoppelt werden.
Wer vor der Fahrt die Fahrerkarte nicht einlegt, muss bei einer Kontrolle zahlen.
Sowohl Fahrer:innen als auch ihr:e Vorgesetze:r sind dazu verpflichtet, eine korrekte Nutzung und Funktion des digitalen Kontrollgeräts und der Karte zu gewährleisten. Daher kommt auch auf den Arbeitgeber von Fahrer:innen, die ohne Fahrerkarte fahren, ein Bußgeld von 750 Euro zu.
Und aufgepasst: die Bußgelder für Fahrer:in und Unternehmer:in sind dabei je 24-Stunden-Zeitraum zu zahlen, in dem die Karte nicht (korrekt) im Kontrollgerät gesteckt hat. So können sich die Bußgelder bei wiederholtem Fahren ohne Fahrerkarte schnell vervielfachen.
Fahrverbote gelten für Fahrer:in und Chef:in
Teuer wird es für Fahrer:in und Chef:in auch, wenn ein:e Lkw-Fahrer:in zu unerlaubten Zeiten auf der Straße ist. Verstößt er oder sie gegen gesetzliche Fahrverbote für Lkw über 7,5 Tonnen oder mit Anhänger/Auflieger und fährt ohne Ausnahmegenehmigung an einem Sonn- oder Feiertag oder während eines geltenden Ferien- oder Nachtfahrverbots, kostet das den bzw. die Lkw-Fahrer:in 120 Euro. Wurde das unerlaubte Fahren von dem oder der Fahrzeughalter:in, also dem bzw. der Chef:in, zugelassen oder gar angeordnet, muss diese:r dafür 570 Euro Strafe zahlen.
Fazit zum Bußgeldkatalog für Lkw
Verkehrssünden sind teuer und riskant
Ob Rasen, Drängeln, gewagte Überholmanöver oder Fahren zu Verbotszeiten – nur selten lohnen sich solche Verstöße. Denn die geringe Zeit- und Kostenersparnis ist schnell dahin, wenn man bei seinen Vergehen erwischt wird und hohe Strafen zahlen muss – von möglichen Unfallfolgen ganz abgesehen.