Verkehrsschild Überholverbot und Geschwindigkeitsbegrenzung

Bußgeldkatalog (1): So teuer kann es im Überholverbot für Lkw werden

Fünf km/h zu schnell, dem Vordermann etwas zu dicht aufgefahren oder falsch geparkt. Scheinbar kleine Vergehen mit dem Lkw können schnell teuer werden. Das sind die wichtigsten Regeln.

Geschwindigkeit

Vorsätzliches Rasen wird teuer

Termindruck, Stau und Baustellen – als Lkw-Fahrer:in hat man mit vielen Herausforderungen zu kämpfen. Wenn der Verkehr dann endlich mal rollt, ist die Versuchung groß, ein paar km/h schneller zu fahren als eigentlich erlaubt. Doch Vorsicht, das wird schnell teuer.

Grundsätzlich gilt dabei: Je höher die Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, desto höher fällt auch die Geldbuße aus. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass kleinere Überschreitungen häufig auch aus Versehen oder Unachtsamkeit geschehen. Aus dem gleichen Grund wird bei sämtlichen Tempoverstößen in der Regel eine Toleranz von etwa 3 km/h abgezogen.

Wenn Verkehrsteilnehmer:innen deutlich zu schnell unterwegs sind, kann hingegen eher von Vorsatz ausgegangen werden. Einen Unterschied macht zudem, ob man innerorts oder außerhalb von Ortschaften zu schnell fährt. So kosten 15 km/h zu viel auf dem Tacho innerorts 30 Euro, außerorts nur 25 Euro.

Lachender Lkw-Fahrer

Bis zu 680 Euro Bußgeld für zu schnelles Fahren

Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h und mehr drohen zudem Punkte in Flensburg. Ab 26 km/h zu viel winkt dem oder Temposünder:in zusätzlich ein Fahrverbot. Ein Höchstbußgeld von 680 Euro und drei Monate Fahrverbot drohen Fahrer:innen, die innerorts mehr als 60 km/h zu schnell unterwegs sind.

Also besser an die Geschwindigkeitsvorgaben halten! Für Lkw gelten – wie für Pkw auch – innerorts 50 km/h, außerorts auf einspurigen Land- und Bundesstraßen 60 km/h, auf Autobahnen 80km/h. Dabei heißt es natürlich, das Tempo auch den jeweiligen Witterungsverhältnissen anzupassen.

Bei Nebel gilt grundsätzlich eine gesetzlich zulässige Lkw-Geschwindigkeit von 50 km/h. Übrigens, aufgepasst: Das digitale Kontrollgerät misst auch die Geschwindigkeit. So kann die Polizei bei Kontrollen auch länger zurückliegende Verstöße noch ahnden.

Überholen mit dem Lkw

Elefantenrennen werden nicht geduldet

Ein Überholvorgang mit einem Lkw dauert aufgrund der Länge und Masse der Fahrzeuge und ihrer geringeren Geschwindigkeit länger, daher darf ein Lkw laut Gesetzgeber erst dann überholen, wenn der Überholvorgang nicht in einem sogenannten „Elefantenrennen“ endet.

AdobeStock_43054480_1900x1400-Apr-28-2022-12-01-31-37-PMLkw-Fahrer:innen, die ein Elefantenrennen herausfordern, müssen mit einem Bußgeld rechnen.

Als Elefantenrennen bezeichnet man es, wenn ein:e Lkw-Fahrer:in zum Überholen ansetzt, obwohl das eigene Fahrzeug nur geringfügig schneller ist. Dabei handelt es sich um eine verbotene Überholweise, wenn durch die oder den Überholende:n aufgrund des geringen Tempounterschieds über eine lange Strecke, oft mehrere Kilometer, die Überholspur für den nachfolgenden Verkehr blockiert wird.

In einem Urteil des OLG Frankfurt entschied das Gericht, dass ein Elefantenrennen dann vorliegt, wenn der Überholvorgang länger als 45 Sekunden dauert und der Tempounterschied zwischen dem überholenden und dem überholten Fahrzeug weniger als 10 km/h beträgt. Wird der oder die Fahrer:in erwischt, kostet das Elefantenrennen die überholende Person 80 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Übrigens: Elefantenrennen lohnen sich nicht. Die geringe Zeitersparnis durch solch einen Überholvorgang steht in keinem Verhältnis zur Beeinträchtigung des restlichen Verkehrs.

Und: Das gilt auch für Pkw. Autofahrer:innen werden beim Überholen mit zu wenig Tempodifferenz ebenfalls zur Kasse gebeten.

Überholen trotz Überholverbot für LKW

Wenn das Verkehrszeichen 277 (siehe Bild unten) am Straßenrand steht, heißt das: Lkw dürfen nicht überholen. Denn es schreibt ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t vor.

AdobeStock_6424013_1900x1400-3Wenn dieses Verkehrszeichen am Straßenrand steht, ist das Überholen für Lkw strikt verboten.

Dieses Schild wird meist aufgestellt vor Gefahrenstellen, bei starkem Gefälle oder um den Verkehrsfluss zu erhöhen und Unfälle zu verhindern. Wer dieses Schild ignoriert und trotzdem überholt, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Der oder die Überholsünder:in muss 70 Euro zahlen und erhält zudem einen Punkt in Flensburg.

Überholt ein:e Lkw-Fahrer:in trotz Überholverbot in Zusammenhang mit einer unklaren Verkehrslage, erhöht sich das Bußgeld auf 150 Euro plus ein einmonatiges Fahrverbot sowie einen Punkt. Gefährdet, behindert oder beeinträchtigt er oder sie durch sein Verhalten den Gegenverkehr oder verursacht sogar Unfall, erwarte ihn ein erhöhtes Bußgeld von 85 bis zu 300 Euro. Das Überholverbot gilt im Übrigen immer bis zum „Aufheben“-Zeichen.

Auch wer nur dann überholt, wenn kein Verbostschild aufgestellt wurde, kann dennoch zur Kasse gebeten werden. Etwa wenn der Seitenabstand zum überholten Fahrzeug zu gering ausfällt oder die Verkehrslage unklar und das Überholen damit leichtsinnig ist. Das gilt für überholende Lkw als auch andere Verkehrsteilnehmende gleichermaßen.

Falschparken mit dem Lkw

Lkw parken – bitte ohne Gefährdung anderer

Falschparken mit dem Lkw klingt zunächst vielleicht etwas skurril. Schließlich stellt man einen 40-Tonner nicht mal eben irgendwo ab, sondern parkt ihn in der Regel auf dem Betriebshof oder auf einer geeigneten Stellfläche.

Doch in Zeiten des Parkplatzmangels sind Lkw-Fahrer:innen immer wieder gezwungen, ihr Arbeitsgerät in Gewerbe- oder Mischgebieten abzustellen oder in das letzte freie Eckchen auf einem Autobahnparkplatz zu quetschen. Eine Situation, die für die Fahrer:innen nicht nur meist eine unruhige Nacht zur Folge hat, sondern ihn auch ein saftiges Bußgeld kosten kann. Zudem kommt es durch falsch abgestellte Lkw immer wieder zu gefährlichen Situationen und schweren Unfällen.

Grundsätzlich gilt laut StVO: Pkw und Lkw dürfen nur dort parken, wo sie keine Gefährdung oder Behinderung darstellen, und nur dort, wo das Halten nicht durch weitere Vorschriften der StVO untersagt oder durch Verkehrszeichen verboten ist. Zudem muss jederzeit darauf geachtet werden, dass das Fahrzeug möglichst platzsparend abgestellt wird. In reinen Wohngebieten dürfen Lkw generell nur in Ausnahmefällen stehen.

Einen passenden Parkplatz findest du mithilfe der App KRAVAG TRUCK PARKING und bald auch über Wedolo.

Ein falsch geparkter Lkw kostet bis zu 70 Euro Bußgeld

Wer seinen Lkw widerrechtlich abstellt, zahlt ein Bußgeld zwischen 10 und 35 Euro – je nachdem, ob er oder sie unerlaubt hält oder parkt, wie lange er dort steht und ob er jemanden dabei behindert oder gefährdet.

Teurer wird es, wenn der Lkw illegal auf Kraftfahrstraßen oder Autobahnen geparkt ist, etwa auf dem Seitenstreifen oder auch auf Zu- und Abfahrten von Rastanlagen. Dann wird für den oder die Fahrer:in ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro fällig. Dazu gibt es einen Punkt in Flensburg.

Einen Sonderfall stellen Anhänger oder Auflieger ohne Zugmaschine dar. Diese dürfen auf öffentlichen Straßen maximal zwei Wochen stehen. Dabei gelten die gleichen Regeln wie für Lkw, das heißt, platzsparend und ohne Gefahr oder Behinderung für andere.

Sicherheit im Straßenverkehr

Fahren ohne Anschnallgurt ist nicht nur leichtsinnig

AdobeStock_300481403_1900x1400-2Ohne Sicherheitsgurt Fahren kostet Lkw-Fahrer:innen 30 Euro – und im schlimmsten Fall das Leben.

Das Klick-Geräusch vor dem Losfahren sollte eigentlich für alle Pkw- und Lkw-Fahrer:innen inzwischen selbstverständlich sein – schließlich schützt der Sicherheitsgurt im Falle eines Unfalls das eigene Leben.

Seit 1976 gilt in Deutschland daher die Anschnallpflicht, seit 1984 auch für Mitfahrer:innen auf dem Rücksitz. Dennoch gibt es noch immer Gurtmuffel. Laut einer Erhebung der Bundesanstalt für Straßenwesen waren im Jahr 2018 nur 88 Prozent der Lkw-Fahrer:innen auf deutschen Straßen angeschnallt. Das bedeutet im Umkehrschluss: 12 Prozent der Lkw-Fahrer:innen waren ohne angelegten Sicherheitsgurt unterwegs.

Das ist nicht nur leichtsinnig. Wer ohne Sicherheitsgurt unterwegs ist und erwischt wird, zahlt ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro. Das gilt übrigens auch, wenn man geblitzt wird und auf dem Foto deutlich erkennbar keinen Sicherheitsgurt angelegt hat.

Zum Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit kommt dann noch ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht und es wird deutlich teurer. Von der Anschnallpflicht befreit sind LKW- wie PKW-Fahrer:innen nur beim Rückwärtsfahren, beim Fahren in Schrittgeschwindigkeit oder auf Parkplätzen.

Handy am Steuer: Diese Strafe droht

Wer telefoniert oder Nachrichten tippt, ist abgelenkt und kann nicht seine volle Konzentration dem Verkehrsgeschehen widmen. Ablenkung führt somit zu gefährlichen Situationen und Unfällen. Wer am Steuer eines Kraftfahrzeugs – Pkw oder Lkw – sein Handy benutzt, muss daher mit einem Bußgeld sowie Punkten in Flensburg rechnen.

Die Regelungen zur Handynutzung am Steuer sind klar: Ist der Motor in Betrieb, ist das Handy tabu. Auch bei einem Halt an einer roten Ampel darf es nicht in die Hand genommen werden – auch nicht, wenn der Motor sich im Stehen abschaltet oder abgeschaltet wurde.

„Handy in der Hand“ meint dabei nicht nur das Telefonieren, sondern grundsätzlich alles, was man mit dem Smartphone noch machen kann, sei es eine WhatsApp-Nachricht tippen oder die Google-Navigation starten. Kurz: Es ist alles verboten, wozu das Handy in die Hand genommen oder gehalten werden muss.

Handysünder:innen, die sich daran nicht halten, werden mit 100 Euro Bußgeld spürbar zur Kasse gebeten. Kommt es nachweisbar durch Handynutzung am Steuer zu einem Unfall, hat das für den oder die Fahrer:in noch weitaus schwerwiegendere Konsequenzen. Wegen grober Fahrlässigkeit des Unfallverursachers beziehungsweise der Verursacherin kann dessen oder deren Versicherung sich weigern, für entstandene Schäden aufzukommen.

Ladungssicherung, Fahrverbote und Ruhezeiten. Wer mit dem Lkw unterwegs ist, muss viele weitere Vorschriften beachten – und tappt schnell in die Bußgeldfalle. Mehr dazu liest du in unserem Teil 2 der wichtigsten Bußgeldregeln.

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