Parkende Lkws aus der Vogelperspektive

Förderprogramme: Welche Fördertöpfe für Logistiker:innen gibt es?

AAS, De-minimis, ENF – Wir bringen Licht in den Dschungel rund um die BAG-Förderungen und erklären, wie du an die Zuschüsse für Lkw, Weiterbildung & Parkplätze kommst.

Neues Förderprogramm: Abwrackprämie für Lkw

Aus alt mach neu. Mit dem „Förderprogramm zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte“ (ENF) reagiert das Bundesverkehrsministerium (BMVI) auf die anhaltende Corona-Krise und will Kaufanreize schaffen: Seit Januar wird die Anschaffung von neuen, schweren Lkw (mindestens 7,5 Tonnen), die Anforderungen der Abgasstufe Euro VI erfüllen oder elektro- beziehungsweise wasserstoffbetrieben sind, mit einer Abwrackprämie von bis zu 15.000 Euro gefördert – wenn gleichzeitig ein alter Lkw der Abgasstufen Euro 0 bis Euro V/EEV verschrottet wird.

Wichtig: Das Neufahrzeug muss über ein Abbiegeassistenzsystem verfügen. Um den Energieverbrauch weiter zu minimieren, ist zudem die Anschaffung intelligenter Trailer-Technologie mit einem Zuschuss von bis zu 5.000 Euro förderfähig. Dazu gehören beispielsweise Technologien zur Reifendruckmessung oder zur digitalen Ansteuerung für Auflieger und Anhänger oder aber aerodynamische Anbauteile. Anträge für das Lkw-Austauschprogramm können bis zum 15. April 2021 online beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden.

Aktion Abbiegeassistent – neue Förderrunde 2021

Schluss mit dem toten Winkel: Das Förderprogramm „Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen“ (AAS) geht 2021 bereits in die dritte Runde. Für die freiwillige Aus- und Nachrüstung von Nutzfahrzeugen ab 3,5 Tonnen mit Abbiegeassistenten stehen in diesem Jahr wieder rund 10 Millionen Euro an Fördermitteln bereit. Die diesjährige Förderperiode endet am 15. Oktober 2021. Antworten auf die häufigsten Fragen dazu gibt es direkt beim BAG.

De-minimis: Maßnahmen für Sicherheit und Umwelt ergreifen

„De-minimis“ – die sogenannten Klein-Beihilfen sind für Unternehmer mit schweren Lkw interessant, die Maßnahmen ergreifen wollen, die auf die Sicherheit im Straßengüterverkehr oder den Umweltschutz abzielen. Also Maßnahmen, die …

  • … das Fahrzeug betreffen (zum Beispiel Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssysteme, kostenpflichtige Nutzung von sicheren Parkplätzen in Deutschland)
  • … die Personen betreffen (unter anderem Sicherheitsausstattung, Berufskleidung des Fahr-/Ladepersonals oder der Disposition)
  • … die Effizienz steigern (Telematiksysteme, Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen et cetera)

Weitere Beispiele für förderfähige Maßnahmen gibt es beim BAG. Die Förderquote liegt bei maximal 80 Prozent. Dabei sind die Zuschüsse im Rahmen des De-minimis-Programms auf höchstens 2.000 Euro pro Lkw und 33.000 Euro jährlich pro Unternehmen beschränkt. Anträge für die Förderperiode 2021 können noch bis zum 30. September eingereicht werden.

Das EEN-Förderprogramm setzt auf alternative Antriebe

Auch das Förderprogramm „Energieeffiziente und/oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge“ (EEN) zahlt auf das Klima ein. Der Bund gewährt hierzu Zuschüsse für die Anschaffung von schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben. Das beliebte Programm wurde bis zum 31. März 2021 verlängert. Aktuell sind nur noch Elektro-Antriebe förderfähig, der Fördertopf für LNG- und CNG-Antriebe ist bereits ausgeschöpft. Eine neue EEN-Förderrichtlinie für 2021 bis 2023 ist laut Medienberichten in Vorbereitung. Im Gespräch ist ein Volumen von rund 950 Millionen Euro.

Mit Aus- und Weiterbildung gegen den Fachkräftemangel

Dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Hierbei kann der Fördertopf zur „Förderung der Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs“ helfen. Gefördert werden betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer bzw. -fahrerin sowie Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen mit schweren Nutzfahrzeugen – in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen. Doch aufgepasst, die Anträge auf Förderung müssen vor Beginn der Ausbildung oder Weiterbildung gestellt werden. Anträge beim BAG sind für die aktuelle Förderperiode noch bis zum 2. November 2021 möglich.

Förderprogramm für mehr Lkw-Parkplätze an Autobahnen

An Bundesautobahnen fehlen laut BMVI mehr als 23.000 Lkw-Parkplätze. Um diesem Parkplatz-Mangel entgegenzuwirken, will der Bund Lkw-Stellplätze entlang der Autobahn fördern, zum Beispiel auf Speditionshöfen. Im Drei-Kilometer-Radius von Autobahn-Anschlussstellen sollen durch Neu- und Ausbau, aber auch, indem beispielsweise bestehende Flächen umgestaltet werden (Betriebshöfe und Speditionen), bis 2024 rund 4.000 neue Platzplätze entstehen.

Hierfür ist ein Zuschuss von 70 Prozent (Neu- und Ausbau) beziehungsweise 90 Prozent (Umgestaltung) geplant. Um die Förderung zu erhalten, müssen allerdings mindestens 30 Lkw-Stellplätze vorhanden sein. Der Fördertopf soll zunächst 90 Millionen Euro umfassen. Derzeit befindet sich die Förderrichtlinie in Abstimmung. Ein Förderstart ist für das erste Halbjahr 2021 geplant.

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