Eine Gefahrgutkennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben und bei nicht ordnungsgemäßer Kennzeichnung drohen hohe Bußgelder. Mit dieser Checkliste bist du auf der sicheren Seite.
Bei Gefahrguttransporten ist für Speditionen besondere Vorsicht geboten, deswegen ist die ordnungsgemäße Kennzeichnung oberste Pflicht eines und einer jeden Transportunternehmer:in. Wer seine Transporte mangelhaft oder gar nicht kennzeichnet, muss mit saftigen Bußgeldern rechnen. Unsere Liste der Gefahrgutzeichen gibt eine einfache Übersicht, welche gefährlichen Güter wie zu kennzeichnen sind.
Was sind Gefahrgüter und Gefahrgutklassen?
Als Gefahrgut werden Substanzen und Produkte bezeichnet, von denen eine Gefahr für Mensch und Umwelt und damit für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Dabei kann es sich um Stoffe, Lösungen, Gemische oder Gegenstände handeln, die durch ihre chemischen, physikalischen oder sonstigen Eigenschaften bei unsachgemäßer Handhabung oder im Falle eines Unfalls zum Beispiel Explosionen oder Umweltschäden bewirken können.
Die UN-Empfehlungen zum Transport gefährlicher Güter unterscheiden zwischen neun Gefahrgutklassen mit weiteren Unterklassen. Diese Gefahrgutklassen werden in den gesetzlichen Regelungen der EU und der einzelnen Länder aufgegriffen.
Klasse 1: Explosive Stoffe
Klasse 2: Gase und gasförmige Stoffe
Klasse 3: Flüssige Stoffe, die entzündbar sind
Klasse 4: Feste Stoffe, die entzündbar sind
Klasse 5: Entzündend wirkende Stoffe
Klasse 6: Giftige Stoffe
Klasse 7: Radioaktive Substanzen
Klasse 8: Ätzende Substanzen
Klasse 9: Alle weiteren Stoffe, die beim Transport gefährlich werden können, aber keiner der vorhergehenden Klassen zuzuordnen sind (z.B. Asbest)
Häufig gehen von einem Gefahrgut verschiedene Gefahren aus – dann ist es entsprechend mehreren Gefahrgutklassen zuzuordnen.
So müssen Gefahrguttransporte am Lkw gekennzeichnet werden
Das Verkehrsrecht definiert strenge Vorschriften für Gefahrguttransporte: Gefährliche Güter müssen beim Lkw-Transport in jedem Fall gekennzeichnet werden. Bei Missachtung der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht wird ein Bußgeld fällig.
Innerhalb der EU unterliegen Gefahrguttransporte den Vorschriften des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, besser bekannt als ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route). Zudem umfasst die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiffahrt (GGVSEB) Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter innerhalb Deutschlands und grenzüberschreitend.
Bevor sie Gefahrguttransporte durchführen dürfen, müssen Lkw-Fahrer:innen eine spezielle ADR-Schulung absolvieren. Bei einigen Gefahrgutklassen muss ein zusätzlicher Aufbaukurs nachgewiesen werden – so etwa bei explosiven und radioaktiven Gefahrgütern. Neben den ADR-Vorschriften müssen Fahrer auch die GGVS kennen.
Für die sachgemäße Gefahrgutkennzeichnung des Lkw tragen sowohl der oder die Fahrer:in und das Unternehmen, als auch die Verlader:innen und Empfänger:innen der Ware Verantwortung. Bei der Abfahrtskontrolle muss bei Gefahrgutkontrollen daher besondere Sorgfalt gelten.
Liste der Gefahrgutzeichen: Wie werden gefährliche Güter beim Lkw-Transport richtig gekennzeichnet?
Wir haben zwei Listen zu den Gefahrgutzeichen zusammengestellt, die eine Übersicht über die korrekte Kennzeichnung gefährlicher Stoffe geben. Aber Achtung: Die Listen können nicht jeden komplexen Einzelfall wiedergeben – sie sollen lediglich der schnellen ersten Orientierung dienen.
1. Checkliste: So werden Gefahrgüter am Lkw korrekt gekennzeichnet
Die ADR und die GGVS schreiben eine gut sichtbare und eindeutige Kennzeichnung gefährlicher Güter am LKW und an den Behältern der Gefahrgüter vor. Dabei werden auch die Gefahrgutklassen angegeben, die Entzündbarkeit, Toxizität und Aggregatzustand des Stoffes definieren. Der oder die Fahrer:in muss außerdem Unfallmerkblätter mitführen. Folgende Kennzeichnungen sind bei Gefahrguttransporten gesetzlich vorgeschrieben:
- Ein Gefahrgut-Lkw muss an der Vorder- und Rückseite immer durch orangefarbene Warntafeln gekennzeichnet sein. Die Warntafeln werden durch einen schwarzen Balken in zwei Hälften geteilt. Im unteren Teil der Tafel gibt die UN-Nummer das Gefahrgut an (z.B. 1203 für Benzin). Die obere Ziffernkombination zeigt anhand der Gefahrgutklassen entsprechend der UN-Klassifizierung die von dem Stoff ausgehenden Gefahren.
- Transportiert ein Lkw mehrere gefährliche Stoffe, werden auf den orangenen Warntafeln keine Nummern angegeben.
- Bei explosiven Stoffen handelt es sich um einen Sonderfall. Es wird auf den Warntafeln nicht die Nummer 1 angegegeben, sondern die 3 oder 4, da bei der Ziffer 1 eine Verwechslungsgefahr mit der Ziffer 7 besteht.
- Die Behälter der transportierten Gefahrgüter müssen mit einem Gefahrgutzettel bzw. Gefahrgutaufkleber eindeutig gekennzeichnet werden. Die Gefahrgutzeichen der Gefahrgutzettel werden in unserer 2. Checkliste besprochen.
- Werden explosive oder radioaktive Güter (Gefahrgutklasse 1 und 7) transportiert, müssen sowohl die Behälter gekennzeichnet, als auch Großzettel außen am Lkw angebracht werden.
- Ein weiterer Sonderfall sind Lkw, die Gefahrgüter im erwärmten Zustand transportieren. In diesem Fall müssen alle vier Seiten des Lkw bzw. Tanks mit Warnschildern markiert werden. Bei diesen Warnschildern handelt es sich um ein rotes Dreieck, in dessen Mitte ein Thermometer-Symbol zu sehen ist.
2. Checkliste: Gefahrgutzeichen bei Gefahrgutzetteln und Großzetteln
Gefahrgüter müssen auf ihren Behältern mit Gefahrgutzetteln bzw. Gefahrgutaufklebern gekennzeichnet werden. Einen Sonderfall bilden Tanklaster und Lkw, die Container transportieren. Denn dann entspricht der Laderaum des Lkw – das heißt der Tank oder der Container – dem Behälter des Gefahrguts und muss mit sogenannten Großzetteln außen am Lkw gekennzeichnet werden. Die Gefahrgutaufkleber und die Großzettel zeigen dieselben Gefahrgutzeichen.
Die Großzettel müssen sowohl an der Rückseite, als auch an den beiden Längsseiten des Tanks oder Containers angebracht werden. Großzettel werden auch als Gefahrzettel oder Placards bezeichnet und meinen auf der Spitze stehende Quadrate, die
- das dem Gefahrgut entsprechende Gefahrensymbol zeigen;
- eine bestimmte Farbe haben;
- und in der unteren Ecke die UN-Klassifikationsnummer des Gefahrguts angeben.
Gehen von einem Gefahrgut verschiedene Gefahren aus, wird der Behälter bzw. der Tank oder Container mit mehreren Gefahrensymbolen versehen. Werden in einer Ladung unterschiedliche Gefahrgüter transportiert, werden dagegen nur die Großzettel der jeweils gefährlichsten Eigenschaft von jedem Gut außen am Lkw angebracht.
Die Gefahrgüter werden mit den folgenden Gefahrgutaufklebern bzw. Großzetteln gekennzeichnet:
- Explosionssymbol, Farbe rot: Dieses Gefahrgutzeichen steht für die UN-Unterklassen 1.1, 1.2 und 1.3 – explosive Stoffe, die massenexplosionsfähig sind, bei denen Splitter-, Spreng- oder Wurfstücke entstehen können, oder die feuergefährlich sind.
- Symbol “1.4”, Farbe orange: Damit wird die UN-Unterklasse 1.4, Gefahrgüter, bei
denen eine geringe Explosionsgefahr besteht, gekennzeichnet.
- Symbol “1.5”, Farbe orange: Der Gefahrzettel steht für die UN-Unterklasse 1.5 , das heißt, sehr unempfindliche massenexplosionsfähige Gefahrgüter.
- Symbol “1.6”, Farbe orange: Mit diesem Zeichen wird die UN-Unterklasse 1.6 angegeben – extrem unempfindliche und nicht massenexplosionsfähige Stoffe.
- Flammensymbol, Farbe rot: Der Großzettel bzw. Gefahrgutzettel bestimmt die UN-Unterklasse 2.1, entzündbare Gase.
- Gasflasche-Symbol, Farbe grün: Das Zeichen symbolisiert die UN-Unterklasse 2.2, Gase, die nicht entzündbar und nicht giftig sind.
- Totenkopf-Symbol, Farbe weiß: Durch dieses Gefahrgutzeichen wird die UN-Unterklasse 2.3 – giftige Gase – angegeben.
- Flammensymbol, Farbe rot: Mit diesem Gefahrgutaufkleber oder Placard wird die UN-Klasse 3 gekennzeichnet. Sie steht für entzündbare flüssige Stoffe.
- Flammensymbol, senkrecht rot-weiß gestreift: Damit wird die UN-Unterklasse 4.1 bezeichnet, die entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe sowie desensibilisierte explosive Stoffe umfasst.
- Flammensymbol, obere Hälfte weiß, untere Hälfte rot: So wird die UN-Unterklasse 4.2 – selbstentzündliche Gefahrgüter – gekennzeichnet.
- Flammensymbol, Farbe blau: Das Zeichen signalisiert die UN-Unterklasse 4.3, das heißt, Stoffe, bei denen sich durch die Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln.
- Flammensymbol, Farbe gelb: Das Gefahrgutzeichen kennzeichnet die beiden UN-Unterklassen 5.1 und 5.2 – Stoffe, die entzündend oder oxidierend wirken sowie organische Peroxide.
- Totenkopf-Symbol, Farbe weiß: Mit diesem Gefahrzeichen wird die UN-Unterklasse 6.1, giftige Stoffe, symbolisiert.
- Biohazard-Symbol, Farbe weiß: Das Zeichen steht für die UN-Unterklasse 6.2, die ansteckungsgefährliche Stoffe bezeichnet.
- Radioaktivitäts-Zeichen mit einem, zwei, oder drei roten Strichen, Farbe weiß: Mit diesen Gefahrzetteln oder Großzetteln werden die UN-Unterklassen 7A-C, radioaktive Stoffe der Kategorie 1-3 gekennzeichnet.
- “Spaltbar”-Symbol, Farbe weiß: Das Zeichen gibt die UN-Unterklasse 7E an – spaltbare Stoffe.
- Das Symbol zeigt zwei Reagenzgläser, von denen das eine eine Arbeitsfläche, und das andere eine Hand verätzt, die obere Hälfte des Großzettels ist weiß, die untere Hälfte schwarz: Damit wird die Klasse 8, ätzende Stoffe, signalisiert.
- Gefahrzeichen, dessen obere Hälfte senkrecht schwarz-weiß gestreift, und untere Hälfte weiß ist: Das Zeichen gibt die UN-Klasse 9 an. Die Klasse 9 umfasst gefährliche Stoffe und Gegenstände, die keiner der vorhergehenden Kategorien zuzuordnen sind.
- Symbol “toter Fisch neben totem Baum”, Farbe weiß: Damit werden alle übrigen Stoffe, die eine Umweltgefährdung darstellen können, gekennzeichnet.
Warum müssen Gefahrgüter gekennzeichnet werden?
Die Gefahrgutkennzeichnung zeigt anderen Verkehrsteilnehmern an, dass ein LKW gefährliche Stoffe transportiert. Den Warntafeln des Lkw können die Gefahrgutklassen der geladenen Güter entnommen werden.
Das ist vor allem bei einem Unfall entscheidend. Um bei der Rettungsaktion angemessen vorzugehen, müssen Rettungskräfte anhand der Warntafeln genau erkennen können, welche Gefahrgüter ein Lkw geladen hat – denn schon kleine Fehler können bei einem Gefahrgutunfall zu schweren Konsequenzen führen.
Über die Wedolo Notfall- und Krisen-App können Unternehmen ihren Fahrer:innen rund um die Uhr Handlungsanweisung – zum Beispiel zum Verhalten bei Umweltschäden – sowie die richtigen Ansprechpartner:innen bereitstellen. So weiß der oder die Fahrer:in im Fall eines Unfalls sofort, was zu tun ist und welche Nummer er oder soe wählen muss, um schnelle Hilfe zu erhalten.
Fazit zu den Gefahrgutzeichen
Eine korrekte Gefahrgutkennzeichnung ist bei Gefahrguttransporten gesetzlich vorgeschrieben. Sie zeigt anderen Verkehrsteilnehmern an, dass ein Lkw gefährliche Güter transportiert. Das ist vor allem für Rettungskräfte bei einem Gefahrgutunfall entscheidend. Im Ernstfall hilft die Wedolo Notfall- und Krisen-App Fahrer:innen, schnelle Hilfe zu erhalten.
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