Ob zu schnell oder zu dicht aufgefahren – Verkehrsverstöße mit dem Lkw werden schnell teuer, zusätzlich drohen Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Ein Bußgeldrechner hilft Lkw-Fahrer:innen, eine erste Einschätzung über die möglichen Strafen zu ermitteln.
Für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gilt ein bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog. Der Bußgeldkatalog definiert die Regelsätze für Bußgelder und die Anordnung von Fahrverboten. Er legt also fest, wann und in welcher Höhe ein Bußgeld fällig wird, sowie, wann der beziehungsweise die Fahrer:in den Führerschein für welchen Zeitraum abgeben muss. Der Bußgeldkatalog gibt außerdem an, bei welchen Verstößen Punkte ins Verkehrsregister in Flensburg eingetragen werden.
Für Lkw und Nutzfahrzeuge gelten auf deutschen Straßen andere Vorschriften, als für Pkw. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) mit dem LKW – wie Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Abstandsvergehen oder eine mangelnde Ladungssicherung – werden daher gesondert im Lkw-Bußgeldkatalog geahndet.
Der aktuelle Lkw-Bußgeldkatalog kann online eingesehen werden. In unseren Beiträgen “Bußgeldkatalog (1)” und “Bußgeldkatalog (2)” stellen wir die wichtigsten Vorschriften und Verkehrsregeln, die Lkw-Fahrer:innen beachten müssen, übersichtlich vor.
Online-Bußgeldrechner für Verkehrsverstöße mit dem Lkw
Verkehrsverstöße mit dem Lkw sind teuer und ärgerlich – vor allem dann, wenn sie aus Versehen passieren. Aber auch Verstöße mit dem Pkw können für Lkw-Fahrer:innen zum Problem werden, wenn sie Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot mit sich bringen.
Ein Online-Bußgeldrechner hilft Lkw-Fahrer:innen, schnell und einfach eine erste Einschätzung über die möglichen Sanktionen bei einem Verkehrsverstoß zu ermitteln. Zwar liefert erst der endgültige Bußgeldbescheid Gewissheit. Doch können Fahrer:innen sich mit einem Bußgeldrechner schon vorab darauf einstellen, mit welchen verkehrsrechtlichen Folgen sie rechnen müssen, und so die quälende Unsicherheit beim Warten auf den Bußgeldbescheid vermeiden.
Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, zu dichtes Auffahren, oder falsches Parken: Von A wie Abbiegen bis V wie Vorfahrt gibt es für jeden denkbaren Verstoß im Straßenverkehr den passenden Bußgeldrechner. Wir empfehlen diese drei Rechner, mit denen Lkw-Fahrer:innen unkompliziert die Konsequenzen für fast jeden Verstoß ermitteln können:
- Der Bußgeldrechner von bussgeldkatalog.org
- Der Bußgeldrechner des ADAC
- Der Bußgeldrechner von Bussgeldrechner.org
Wie funktionieren Bußgeldrechner?
Auf Basis der Straßenverkehrsordnung und des aktuell gültigen Bußgeldkatalogs sagt ein Bußgeldrechner anhand des begangenen Verstoßes die entsprechenden Sanktionen vorher. Er berechnet dabei nicht nur, welches Bußgeld voraussichtlich fällig wird, sondern gibt auch an, ob der oder die Fahrer:in mit Punkten oder einem Fahrverbot rechnen muss.
Wie funktioniert das? Ganz einfach: Der beziehungsweise die Fahrer:in muss nur die Eckdaten des Verkehrsdeliktes angeben. Das lässt sich am Beispiel einer Geschwindigkeitsüberschreitung verdeutlichen. Hier müsste der oder die Fahrer:in zum Beispiel die folgenden Daten eintragen:
- Kraftfahrzeugart: Pkw oder Lkw
- Ort des Verstoßes: innerorts oder außerorts
- zugelassene Geschwindigkeit in km/h
- tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit in km/h
- In der Probezeit: ja/nein
- Toleranz abziehen: ja/nein
Wichtig: Bei dem Ergebnis des Bußgeldrechners handelt es sich um einen Richtwert ohne Gewähr. Bußgeldrechner geben durchweg den Regelsatz an, der im Bußgeldkatalog für die entsprechende Ordnungswidrigkeit angegeben ist. Manche Rechner berücksichtigen außerdem Erhöhungen der Regelsätze etwa bei Gefährdung oder Sachbeschädigung.
Bußgeldkatalog 2020 aktuell in Teilen ungültig
2020 sollten mit der Erneuerung der StVO einige neue Verkehrsregeln eingeführt werden. Vorgesehen waren zudem härtere Strafen in Form von höheren Bußgeldern, Punkten in Flensburg und neuen Fahrverboten. Die wichtigsten Änderungen haben wir in unserem Beitrag “Neue Verkehrsregeln 2020: Das müssen Lkw-Fahrer:innen wissen”, vorgestellt.
Der neue Bußgeldkatalog ist am 28. April 2020 zunächst offiziell in Kraft getreten. Allerdings ist kurze Zeit später aufgefallen: Bei der Umsetzung der StVO-Novelle ist dem Gesetzgeber ein Formfehler unterlaufen – das verfassungsrechtliche Zitiergebot wurde bei der neuen Bußgeldkatalogverordnung missachtet. Die Folge: Die Straßenverkehrsordnung ist in Teilen außer Kraft und die Änderungen des Bußgeldkatalogs vom April 2020 sind aktuell ungültig.
Die Unwirksamkeit des neuen Bußgeldkatalogs betrifft die Änderungen, die im April neu hinzugekommen sind, das heißt, die höheren Bußgelder sowie die neuen Fahrverbote. Daraus ergibt sich, dass für die folgenden Verstöße gegen die neue StVO aktuell keine Fahrverbote – wohl aber Geldbußen – angeordnet werden dürfen:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h innerorts bzw. 26 km/h außerorts
- Nichtbilden einer Rettungsgasse (ohne Behinderung/Gefährdung)
- Befahren einer Rettungsgasse
- gefährliches Abbiegen
Die neuen Verhaltensregeln der StVO, etwa in Bezug auf Fußgänger:innen und Radfahrer:innen, sind dagegen ausdrücklich nicht von der gesetzlichen Panne betroffen und daher weiter gültig.
Wegen des Formfehlers bei der StVO-Novelle muss das Gesetzgebungsverfahren noch einmal neu durchgeführt werden. Hinzu kommt, dass Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer bereits im Mai angekündigt hatte, die Fahrverbote ab 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, bzw. 26 km/h außerorts, wieder kippen zu wollen, da sie unverhältnismäßig seien. Es bleibt also abzuwarten, wann und in welcher Form der neue Bußgeldkatalog erneut in Kraft tritt.
Die Ungültigkeit von Teilen des neuen Bußgeldkatalogs bedeutet allerdings keinesfalls einen Freifahrtschein für Verkehrssünder:innen. Stattdessen wird bei Verkehrsverstößen vorerst wieder der alte Bußgeldkatalog angewendet. Das bedeutet auch, dass die Höhe der Bußgeldsätze wie vor dem 28. April 2020 bleibt.
Einspruch einlegen gegen falsche Bußgeldbescheide
Ein Bußgeldrechner kann auch dabei helfen, einen Richtwert zu ermitteln, mit dem ein Bußgeldbescheid überprüft werden kann. Indem ein Bußgeldbescheid bezahlt bzw. ein Fahrverbot angetreten wird, wird dessen Richtigkeit anerkannt.
Wer glaubt, einen Bußgeldbescheid zu unrecht erhalten zu haben, oder, dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, sollte diesen jedoch auch auf keinen Fall einfach ignorieren und nicht zahlen. Wird ein Bußgeld nicht gezahlt, folgt zunächst eine Mahnung und später ein Vollstreckungsbescheid. Die Kosten erhöhen sich dadurch, da zusätzliche Verwaltungsgebühren anfallen.
Bei einem zu unrecht erhaltenen oder falschen Bußgeldbescheid kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt Einspruch eingelegt werden. Die zuständige Bußgeldstelle muss den Vorwurf dann erneut prüfen. Kommt sie zu dem Ergebnis, dass der Bußgeldbescheid rechtens ist, wird gerichtlich über die Sanktionen entschieden.
Einspruch einlegen gegen ungültige Bußgeldbescheide nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020
Die Panne bei der Erneuerung der StVO und die Ungültigkeit von Teilen des neuen Bußgeldkatalogs hat zur Folge, dass zahlreiche Bußgeldbescheide rechtswidrig sind. Genauer sind dabei Bescheide betroffen, die nach dem 28. April 2020 und bevor die neuen Regelungen Anfang Juli 2020 wieder außer Kraft gesetzt wurden, ausgestellt wurden.
Wenn man auf Grundlage des neuen Bußgeldkatalogs einen Bußgeldbescheid erhalten hat, könnte man einen Einspruch prüfen. Je nach Fall kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen.
Wichtig: Unbedingt darauf achten, ob der Bußgeldbescheid wirklich fälschlicherweise auf dem neuen Bußgeldkatalog beruht, oder ob er bereits wieder auf Basis des alten Bußgeldkatalogs ausgestellt wurde.
Wie Lkw-Fahrer:innen am besten vorgehen, hängt vom Stand des Bußgeldverfahrens ab:
- Der ADAC empfiehlt: Wenn du einen Bußgeldbescheid erhalten hast, der auf den neu eingeführten Bußgeldern und Fahrverboten des neuen Bußgeldkatalogs basiert, sollte unbedingt innerhalb der Frist von 14 Tagen Einspruch erhoben werden. Dabei kann der oder die Fahrer:in auch die Aufhebung des verhängten Fahrverbots fordern. Der Einspruch kann mit der Nichtigkeit der gesetzlichen Neuregelungen in Bezug auf Fahrverbote und höhere Bußgelder begründet werden.
- Wenn die 14-tägige Einspruchsfrist bereits verstrichen ist oder der Bußgeldbescheid anerkannt wurde, das Fahrverbot aber noch nicht angetreten ist, kann bei der Bußgeldstelle ein Vollstreckungsaufschub beantragt werden. Damit stellt der oder die Fahrer:in einen Antrag, dass das Fahrverbot nicht in Kraft treten soll.
- Wenn das zu unrecht nach den neuen StVO-Vorgaben verhängte Fahrverbot bereits angetreten wurde, kann im Rahmen des Gnadenverfahrens ein Antrag gestellt und damit die Herausgabe des Führerscheins gefordert werden.
Fahrverbote, die zu unrecht verhängt wurden, werden von einigen Bundesländern bereits wieder aufgehoben, und Führerscheine, die bereits abgegeben wurden, vorzeitig zurückgegeben. Bereits gezahlte Bußgelder werden von den meisten Bundesländern dagegen bislang nicht zurück erstattet.
Fazit zum Bußgeldrechner für Lkw-Fahrer:innen
Ein Online-Bußgeldrechner kann Lkw-Fahrer:innen helfen, schnell und einfach eine erste Einschätzung über die möglichen Sanktionen bei einem Verkehrsverstoß zu ermitteln. Solche Rechner gibt es für jegliche Art des Verstoßes. Bußgeldrechner generieren auf Basis des aktuell gültigen Bußgeldkatalogs den Regelsatz für Bußgelder. Zusätzlich geben die meisten Rechner auch mögliche Punkte oder Fahrverbote an.
Bei der Umsetzung der StVO-Novelle 2020 ist ein Formfehler unterlaufen. In der Folge sind die Änderungen im neuen Bußgeldkatalog 2020 in Bezug auf höhere Bußgelder und neue Fahrverbote aktuell ungültig. Zahlreiche Bußgeldbescheide sind daher rechtswidrig. Wer auf Basis dieser Neuregelungen bereits einen Bußgeldbescheid erhalten hat, kann Einspruch dagegen erheben.