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Lkw-Maut 2023: Was Unternehmer:innen wissen sollten

Neue Mauttarife, CO2-Aufschlag & Co. Die Lkw-Maut in Deutschland steht 2023/2024 vor gravierenden Veränderungen. Was ist, was kommt – ein Überblick.

Lkw-Maut 2023: Was ändert sich wann?

Seit 2005 gilt auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen eine Mautpflicht für schwere Nutzfahrzeuge. Die dadurch entstehenden Einnahmen (2022: rund 7,4 Milliarden Euro) fließen in die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Das am 14. Juni 2023 von der Bundesregierung beschlossene Mautänderungsgesetz reformiert die Lkw-Maut in Deutschland grundlegend. Was ändert sich wann?

Neue Mautsätze – seit 1. Januar 2023

Fakt ist: Zum Jahresbeginn 2023 wurden bereits die Lkw-Mauttarife erhöht. Die Grundlage hierfür ist das sogenannte Wegekostengutachten, das alle fünf Jahre aktualisiert wird. Der jeweilige Mautsatz wird in Cent pro Kilometer berechnet und setzt sich aus drei Kostenpunkten zusammen – Infrastruktur, Lärmbelastung und Luftverschmutzung. Der Mauttarif selbst richtet sich nach folgenden Faktoren: Anzahl der Achsen, Emissionsklasse und zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) stellt die jeweils aktuell gültige Mauttabelle bereit.

CO2-Maut für Lkw – ab 1. Dezember 2023

Kurz vor Jahresende plant die Bundesregierung die Einführung einer CO2-Maut für Lkw. Was heißt das genau? Der bestehende Mautsatz wird um das Tarifmerkmal „CO2-Emissionen“ ergänzt. So ist die Lkw-Maut 2023 ab Dezember an die Höhe des CO2-Ausstoßes gekoppelt. Pro Tonne CO2 wird ein Aufschlag in der Höhe von 200 Euro berechnet. Dies gilt für alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (zGM) von über 7,5 Tonnen. Damit ist die Summe aus Leergewicht des Fahrzeugs plus maximale Zuladung gemeint.

Wichtig: Im Zuge des CO2-Aufschlags ändert sich die Grundlage für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse. So ist es möglich, dass Fahrzeuge ab dem 1. Dezember 2023 in eine höhere Gewichtsklasse als bisher fallen. Denn anstatt des maximal zulässigen Gesamtgewichts ist nun die technisch zulässige Gesamtmasse der Zugmaschine und gegebenenfalls des Anhängers entscheidend. Die Straßenverkehrsgenossenschaft (SVG), einer der starken Partner hinter der Logistik-Plattform Wedolo, hat in einem FAQ zusammengefasst, worauf es bei der Einstufung ankommt.

Alle Fahrzeuge werden zukünftig in eine von fünf CO2-Emissionsklassen eingestuft. Je niedriger die CO2-Emission, desto höher bzw. besser die Emissionsklasse. Gut zu wissen: Die Zuordnung erfolgt zunächst automatisch durch Toll Collect. Die eigentliche und gegebenenfalls bessere CO2-Emissionsklasse lässt sich online ermitteln und nachträglich ändern.

Mautpflicht für erdgasbetriebene Fahrzeuge – ab 1. Januar 2024

Eine weitere Änderung der Lkw-Maut 2023: Die Mautbefreiung für mit Erdgas betriebene Fahrzeuge endet zum 31. Dezember. Das heißt, Nutzfahrzeuge, die mit LNG (Liquefied Natural Gas) oder CNG (Compressed Natural Gas) fahren, sind ab dem 1. Januar 2024 mautpflichtig.

Lkw-Maut ab 3,5 Tonnen – ab 1. Juli 2024

Ab Sommer 2024 soll die Mautpflicht auf Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zGM ausgedehnt werden. Diese gilt für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die für den Güterkraftverkehr genutzt werden und deren technisch zulässige Gesamtmasse mehr als 3,5 Tonnen entspricht.

Außnahmen bestätigen die Regel: Mautbefreit sein sollen Handwerkerfahrzeuge bis 4,24 Tonnen zGM. Darüber hinaus sind bis zum 31. Dezember 2025 emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge ausgenommen. Und emissionsfreie Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse sind dauerhaft mautbefreit.

Lkw-Maut 2023/2024 – auf die Plätze, fertig, los

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