Neue Mauttarife, CO2-Aufschlag & Co. In der Lkw-Maut in Deutschland gab es 2023/2024 gravierenden Veränderungen. Ein Überblick.
Lkw-Maut 2024: Was ändert sich wann?
Seit 2005 gilt auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen eine Mautpflicht für schwere Nutzfahrzeuge. Die dadurch entstehenden Einnahmen (2022: rund 7,4 Milliarden Euro) fließen in die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Das am 14. Juni 2023 von der Bundesregierung beschlossene Mautänderungsgesetz reformiert die Lkw-Maut in Deutschland grundlegend. Was änderte sich wann?
Lkw-Maut ab 3,5 Tonnen – seit 1. Juli 2024
Seit Sommer 2024 gilt die Mautpflicht auch für Nutzfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen. Ausnahmen:
- Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen bleiben mautfrei.
- Handwerkerfahrzeuge bis 4,25 Tonnen tzGm sind weiterhin von der Maut befreit.
- Emissionsfreie Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen sind dauerhaft mautfrei.
Zusammensetzung der Mauttarife
Die Maut setzt sich aus der zurückgelegten Strecke und einem Mautsatz in Cent pro Kilometer zusammen, der folgende Anteile enthält:
- Infrastrukturkosten (abhängig von Gewichtsklasse und Achszahl),
- Lärmbelastungskosten (abhängig von Gewichtsklasse),
- Luftverschmutzungskosten (abhängig von der Schadstoffklasse),
- CO₂-Emissionskosten (abhängig von der CO₂-Emissionsklasse).
- Fahrzeughalter:innen sind verpflichtet, alle mautrelevanten Daten korrekt anzugeben. Toll Collect ordnet die Fahrzeuge automatisch ein, aber die Verantwortung für die Richtigkeit liegt bei den Nutzenden.
Mautpflicht für erdgasbetriebene Fahrzeuge – seit 1. Januar 2024
Eine weitere Änderung der Lkw-Maut 2023: Die Mautbefreiung für mit Erdgas betriebene Fahrzeuge endet zum 31. Dezember. Das heißt, Nutzfahrzeuge, die mit LNG (Liquefied Natural Gas) oder CNG (Compressed Natural Gas) fahren, sind seit dem 1. Januar 2024 mautpflichtig.
CO2-Maut für Lkw – seit 1. Dezember 2023
Kurz vor Jahresende plante die Bundesregierung die Einführung einer CO2-Maut für Lkw. Was heißt das genau? Der bestehende Mautsatz wirde um das Tarifmerkmal „CO2-Emissionen“ ergänzt. So ist die Lkw-Maut 2023 seit Dezember an die Höhe des CO2-Ausstoßes gekoppelt. Pro Tonne CO2 wird ein Aufschlag in der Höhe von 200 Euro berechnet. Dies gilt für alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (zGM) von über 7,5 Tonnen. Damit ist die Summe aus Leergewicht des Fahrzeugs plus maximale Zuladung gemeint.
Wichtig: Im Zuge des CO2-Aufschlags änderte sich die Grundlage für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse. So ist es möglich, dass Fahrzeuge seit dem 1. Dezember 2023 in eine höhere Gewichtsklasse als bisher fallen. Denn anstatt des maximal zulässigen Gesamtgewichts ist nun die technisch zulässige Gesamtmasse der Zugmaschine und gegebenenfalls des Anhängers entscheidend. Die Straßenverkehrsgenossenschaft (SVG), einer der starken Partner hinter der Logistik-Plattform Wedolo, hat in einem FAQ zusammengefasst, worauf es bei der Einstufung ankommt.
Alle Fahrzeuge werden in eine von fünf CO2-Emissionsklassen eingestuft. Je niedriger die CO2-Emission, desto höher bzw. besser die Emissionsklasse. Gut zu wissen: Die Zuordnung erfolgt zunächst automatisch durch Toll Collect. Die eigentliche und gegebenenfalls bessere CO2-Emissionsklasse lässt sich online ermitteln und nachträglich ändern.
Neue Mautsätze – seit 1. Januar 2023
Fakt ist: Zum Jahresbeginn 2023 wurden bereits die Lkw-Mauttarife erhöht. Die Grundlage hierfür ist das sogenannte Wegekostengutachten, das alle fünf Jahre aktualisiert wird. Der jeweilige Mautsatz wird in Cent pro Kilometer berechnet und setzt sich aus drei Kostenpunkten zusammen – Infrastruktur, Lärmbelastung und Luftverschmutzung. Der Mauttarif selbst richtet sich nach folgenden Faktoren: Anzahl der Achsen, Emissionsklasse und zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) stellt die jeweils aktuell gültige Mauttabelle bereit.
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